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Editorial

Die gutachtliche Diskussion in dieser Zeitschrift um Langzeitfolgen einer COVID-19-Infektion bzw. Folgen einer Impfung gegen diese Infektion findet in dieser Ausgabe ihre Fortsetzung mit dem Beitrag von Zipper, Elze und Mast. Die diskutierte Problematik, dass es sich hierbei um ein nach wie vor durch Untersuchungen nicht spezifisch nachweisbares Krankheitsbild handelt, und es keine Voraussetzungen dafür gibt, hier die für eine gutachtliche Beurteilung relevanten Kausalitätsnormen zu vernachlässigen, findet auch in einer aktuellen Studie aus Australien Unterstützung (Europäischer Kongress für klinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten 2024 Barcelona, Abstract PO327). Danach sei es nicht möglich, eindeutig zu unterscheiden zwischen Symptome von Post- bzw. Long-Covid und Symptomen bei anderen postviralen Störungen, weswegen diese Begrifflichkeiten auch fallengelassen werden könnten. Sie suggerierten eine Spezifität für dieses Virus, die nicht nachweisbar sei.

Ein Themenblock des Heidelberger Gesprächs vom Oktober 2023 beschäftigte sich mit den neuen Berufskrankheiten BK 2116 und 2117. Hierzu finden sich die Beiträge von Spahn und Schiltenwolf wiedergegeben. Eingeleitet wurde dieser Themenblock mit Ausführungen zu den notwendigen Ermittlungen der arbeitstechnischen Voraussetzungen, sie sind im Beitrag von van den Berg nachzulesen.

Zum kommenden SGB XIV war bereits auf dem Heidelberger Gespräch des Jahres 2022 von Bittner ausführlich referiert worden (siehe MedSach 2/2023, S. 68). Zu den Besonderheiten der Kausalitätsvermutung bei psychischen Gesundheitsstörungen in § 4 Abs. 5 SGB XIV wird von ihr ergänzend in dieser Ausgabe noch einmal speziell ausführlich Stellung genommen. Zu den in der Anwendung durch Sachverständige nicht immer genau beachteten Unterschieden in den Kausalitätsbegriffen bei der Begutachtung von Arbeits- und Dienstunfällen anschließend noch Ausführungen von Lampl und Becker.

E. Losch, Frankfurt am Main