Mit dem vom 28. Juli veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer selbstständigen Heilpraktikerin nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, mit denen ihr die Entnahme von Blut zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte untersagt wurde.
Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens in der Mittagspause gesetzlich unfallversichert sind.
Die Bedeutung des „Stichtagsprinzips“ in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erläuterte das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Urteil vom 13.3.2025 (AZ: 11 U 124/24), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 13 vom 1. Juli 2026) berichtet:
Die Kosten für eine „Abnehmspritze“ (hier mit dem Medikament Mounjaro®, Wirkstoff Tirzepatid) sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht erstattungsfähig, wenn für die ärztlich verordnete Behandlung zur Reduzierung von Adipositas ohne Behandlungs- oder Therapiekonzept keine medizinische Notwendigkeit besteht, erklärte das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth mit Endurteil vom 21.05.2026 (AZ: 8 O 4860/25), wie die Bayerische Staatskanzlei mitteilt.
Art und Umfang von Leistungen der Pflegeversicherung bestimmen sich nach dem Pflegegrad. Dieser wird grundsätzlich nach Begutachtung der Betroffenen im häuslichen Wohnbereich festgesetzt. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist in Ausnahmefällen eine Begutachtung der Betroffenen u.a. anhand ihrer Angaben ohne persönliche In-Augenscheinnahme zulässig (§ 147 SGB XI; nunmehr § 18a Abs. 2 Nr. 2 SGB XI).
Leitsatz:
Der organisatorische Aufwand für die Einbestellung des Probanden, Korrespondenz mit dem Gericht wegen der Einholung von Zusatzgutachten sowie Terminabstimmungen gehören bei medizinischen Sachverständigengutachten zum hiermit üblicherweise verbundenen Aufwand und sind nicht gesondert zu...
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 3/24 R).
Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Fall bejaht, in dem der für den Bereich der Gesundheitsfürsorge als Betreuer zuständige Vater wegen eines Tobsuchtsanfalls seines Sohnes den Notarzt gerufen hatte und es unmittelbar danach zu dem Angriff kam.
Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet, hat unter Umständen Anspruch auf einen Assistenzhund. Das Landessozialgericht in Halle hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet ist, einer jungen Frau, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung geworden ist, die Spezialausbildung eines solchen Hundes zu finanzieren.
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat heute entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG hat.
1. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind übliche Gemeinkosten i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG.
2. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind keine...
Art und Umfang von Leistungen der Pflegeversicherung bestimmen sich nach dem Pflegegrad. Dieser wird grundsätzlich nach Begutachtung der Betroffenen im häuslichen Wohnbereich festgesetzt.
Wer als Angehöriger des kriminellen Milieus bei einer Schlägerei angeschossen wird, hat keinen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.
Der Kläger hatte als Leichenumbetter langjährig Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Die beklagte Berufsgenossenschaft sowie Sozial- und Landessozialgericht hatten es abgelehnt, eine Posttraumatische Belastungsstörung, die nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit gelistet ist, als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen. Die Revision des Klägers im Überprüfungsverfahren führte zur Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform zur Vermittlung von Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegen das heilmittelwerberechtliche Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht.
Eine Frau macht gesundheitliche Schäden nach einer Corona‑Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria geltend und nimmt den Hersteller auf Schadensersatz in Anspruch. Sie behauptet, die Impfung habe unter anderem zu einem vollständigen Hörverlust auf einem Ohr geführt. Vor Gericht verlangt sie Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Ersatz materieller und immaterieller Schäden.
Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Aktenzeichen: L 4 KR 289/21) entschieden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen, die Anlage der Mindestmengenregelungen (Mm-R) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 5389), die durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Dezember 2025 (BAnz AT 17.02.2026 B5) zuletzt geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Schlagwörter: Honorar – Sachverständige – KI-Nutzung
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.
Tenor:
Die Vergütung...
Schlagwörter: Gutachten – Entschädigung – Zeitaufwand – Beurteilungsteil
Leitsatz
1. Die reine Darstellung des Akteninhalts ist mit dem Zeitaufwand für die Aktendurchsicht bereits vergütet. Werden die einzelnen ärztlichen Befunde nicht nur nachrichtlich wiedergegeben, sondern bereits gezielt im...
Für den medizinischen Gutachter in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kenntnis des konkreten Berufsbildes, welches er seiner Beurteilung zu Grunde legen soll, von entscheidender Bedeutung. Zur Klärung dieser Frage vor Gericht ist ein selbstständiges Beweisverfahren grundsätzlich zulässig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit Beschluss vom 9.12.2025 (AZ: 12 W 21/25), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 4 vom 15. Februar 2026) berichtet.
Bei einem GdB von 30 im Funktionssystem Rumpf und einem GdB von 30 im Funktionssystem Gehirn einschließlich Psyche kann ein Gesamt-GdB von 50 festgesetzt werden, wenn keine wesentliche Überschneidung der somatischen und psychischen Beschwerden besteht