Eine Frau macht gesundheitliche Schäden nach einer Corona‑Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria geltend und nimmt den Hersteller auf Schadensersatz in Anspruch. Sie behauptet, die Impfung habe unter anderem zu einem vollständigen Hörverlust auf einem Ohr geführt. Vor Gericht verlangt sie Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Ersatz materieller und immaterieller Schäden.
Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Aktenzeichen: L 4 KR 289/21) entschieden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen, die Anlage der Mindestmengenregelungen (Mm-R) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 5389), die durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Dezember 2025 (BAnz AT 17.02.2026 B5) zuletzt geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Schlagwörter: Honorar – Sachverständige – KI-Nutzung
Leitsatz:
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.
Tenor:
Die Vergütung...
Schlagwörter: Gutachten – Entschädigung – Zeitaufwand – Beurteilungsteil
Leitsatz
1. Die reine Darstellung des Akteninhalts ist mit dem Zeitaufwand für die Aktendurchsicht bereits vergütet. Werden die einzelnen ärztlichen Befunde nicht nur nachrichtlich wiedergegeben, sondern bereits gezielt im...
Für den medizinischen Gutachter in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kenntnis des konkreten Berufsbildes, welches er seiner Beurteilung zu Grunde legen soll, von entscheidender Bedeutung. Zur Klärung dieser Frage vor Gericht ist ein selbstständiges Beweisverfahren grundsätzlich zulässig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit Beschluss vom 9.12.2025 (AZ: 12 W 21/25), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 4 vom 15. Februar 2026) berichtet.
Bei einem GdB von 30 im Funktionssystem Rumpf und einem GdB von 30 im Funktionssystem Gehirn einschließlich Psyche kann ein Gesamt-GdB von 50 festgesetzt werden, wenn keine wesentliche Überschneidung der somatischen und psychischen Beschwerden besteht
Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der „Ausbruch“ der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalles erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten, so der 1. Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 5.2.2025 (AZ: 5 U 31/24), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 3 vom 1. Februar 2026) berichtet.
Ein medizinischer Sachverständiger unterliegt bei Erstellung eines Gutachtens grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber einer ärztlichen Verrechnungsstelle. Ohne Einwilligung des Begutachteten in die Weitergabe von Daten ist eine Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Sachverständigen an eine ärztliche Verrechnungsstelle wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht nichtig.
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des Bundessozialgerichts am 22. Januar 2026 für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen (Aktenzeichen B 6a/12 KR 14/24 R).
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 8. April 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten für seine Mitwirkung an der Selbsttötung einer 37-jährigen Geschädigten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Vom wegen seiner Mitwirkung an einem vorhergehenden Suizidversuch der Geschädigten erhobenen Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts hat es ihn freigesprochen.
1. Bei schweren Traumatisierungen können im Umfeld von Begutachtungen Symptome stärker werden, das stellt aber keine Retraumatisierung dar. 2. Wenn vor der Untersuchung Medikamente abgesetzt werden, hat dies keinen therapeutischen Hintergrund, dies wäre nichts anderes als eine Abhängigkeit der Therapie von Begutachtungen oder im Kontext mit Verfahren.
Bei der GdB-Bewertung einer Morbus Crohn-Erkrankung kann ein durch die hygienische Versorgung bedingter erheblicher Pflegeaufwand zusätzlich berücksichtigt werden – Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.November 2025 - L 5 SB 25/21
Wer durch eine von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgungsleistungen. Dabei müssen die Impfung, eine unübliche Impfreaktion und die Schädigungsfolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein. Für den ursächlichen Zusammenhang hingegen gilt, dass mehr für als gegen diesen spricht. Die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs ist hingegen nicht ausreichend.
Kann es zu einer Retraumatisierung bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) durch eine Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Gutachter kommen? Zu dieser Frage nahm das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 4.12.2025 (AZ: L 6 VE 1308/25) Stellung.
Ein nach sechs groben Behandlungsfehlern bei der Geburt erlittener schwerer Hirnschaden rechtfertigt einen neuen Höchstbetrag des Schmerzensgeldes von einer Million Euro, so der Tenor eines (nicht rechtskräftigen) Urteils des Landgerichts (LG) Göttingen vom 14.8.2025 (AZ: 12 O 85/21) über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Die Wirkung einer nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (der privaten Unfallversicherung) erforderlichen Invaliditätsfeststellung beschränkt sich auf den vom Arzt benannten Verletzungsbereich, der allerdings nicht zu eng eingegrenzt werden darf, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg mit Urteil vom 29.9.2025 (AZ: 8 U 737/25) über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 24 vom 15. Dezember 2025) berichtet:
Zur Frage der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Hufschmieds (in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung) nannte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Urteil vom 18.9.2025 (AZ: 11 U 97/23) folgende drei Leitsätze, wie die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet:
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.
Schlagwörter: Sachverständigengutachten – Erwerbsminderung – Rentenversicherung – Honorargruppe
Ein privater Unfallversicherer darf eine Kürzung seiner Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen (nach § 8 AUB 94) vornehmen, wenn der Grund für eine Medikamenteneinnahme eine bedingungsgemäße Krankheit ist und diese an der Gesundheitsschädigung und deren Folgen mitwirkt, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 3. Dezember 2025 (AZ: IV ZR 185/24).
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte (Aktenzeichen B 5 R 11/24 R)
Hat ein nachgeordneter Arzt in einem Krankenhaus bei einer von seinem vorgesetzten Arzt angeordneten Behandlung, die einen Verstoß gegen medizinisches Basiswissen mit Gefährdung des Patienten darstellt, eine Remonstrationspflicht, d. h. die Pflicht, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser dienstlichen Anordnung zu äußern?
Für die Prognoseentscheidung der Krankenkasse, ob beim Versicherten ein Zustand der erheblichen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit noch voraussichtlich 6 Monate andauern wird, bedarf es eines ärztlichen Gutachtens, in dem die erhobenen Befunde - zumindest summarisch - wiedergegeben werden und eine Äußerung zu den durch die festgestellten Gesundheitsstörungen bedingten Leistungseinschränkungen und ihrer voraussichtlichen Dauer enthalten ist.