Ein medizinischer Sachverständiger unterliegt bei Erstellung eines Gutachtens grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber einer ärztlichen Verrechnungsstelle. Ohne Einwilligung des Begutachteten in die Weitergabe von Daten ist eine Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Sachverständigen an eine ärztliche Verrechnungsstelle wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht nichtig.
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des Bundessozialgerichts am 22. Januar 2026 für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen (Aktenzeichen B 6a/12 KR 14/24 R).
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 8. April 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten für seine Mitwirkung an der Selbsttötung einer 37-jährigen Geschädigten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Vom wegen seiner Mitwirkung an einem vorhergehenden Suizidversuch der Geschädigten erhobenen Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts hat es ihn freigesprochen.
1. Bei schweren Traumatisierungen können im Umfeld von Begutachtungen Symptome stärker werden, das stellt aber keine Retraumatisierung dar. 2. Wenn vor der Untersuchung Medikamente abgesetzt werden, hat dies keinen therapeutischen Hintergrund, dies wäre nichts anderes als eine Abhängigkeit der Therapie von Begutachtungen oder im Kontext mit Verfahren.
Bei der GdB-Bewertung einer Morbus Crohn-Erkrankung kann ein durch die hygienische Versorgung bedingter erheblicher Pflegeaufwand zusätzlich berücksichtigt werden – Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.November 2025 - L 5 SB 25/21
Wer durch eine von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgungsleistungen. Dabei müssen die Impfung, eine unübliche Impfreaktion und die Schädigungsfolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein. Für den ursächlichen Zusammenhang hingegen gilt, dass mehr für als gegen diesen spricht. Die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs ist hingegen nicht ausreichend.
Kann es zu einer Retraumatisierung bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) durch eine Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Gutachter kommen? Zu dieser Frage nahm das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 4.12.2025 (AZ: L 6 VE 1308/25) Stellung.
Ein nach sechs groben Behandlungsfehlern bei der Geburt erlittener schwerer Hirnschaden rechtfertigt einen neuen Höchstbetrag des Schmerzensgeldes von einer Million Euro, so der Tenor eines (nicht rechtskräftigen) Urteils des Landgerichts (LG) Göttingen vom 14.8.2025 (AZ: 12 O 85/21) über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Die Wirkung einer nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (der privaten Unfallversicherung) erforderlichen Invaliditätsfeststellung beschränkt sich auf den vom Arzt benannten Verletzungsbereich, der allerdings nicht zu eng eingegrenzt werden darf, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg mit Urteil vom 29.9.2025 (AZ: 8 U 737/25) über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 24 vom 15. Dezember 2025) berichtet:
Zur Frage der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Hufschmieds (in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung) nannte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Urteil vom 18.9.2025 (AZ: 11 U 97/23) folgende drei Leitsätze, wie die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet:
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.
Schlagwörter: Sachverständigengutachten – Erwerbsminderung – Rentenversicherung – Honorargruppe
Ein privater Unfallversicherer darf eine Kürzung seiner Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen (nach § 8 AUB 94) vornehmen, wenn der Grund für eine Medikamenteneinnahme eine bedingungsgemäße Krankheit ist und diese an der Gesundheitsschädigung und deren Folgen mitwirkt, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 3. Dezember 2025 (AZ: IV ZR 185/24).
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte (Aktenzeichen B 5 R 11/24 R)
Hat ein nachgeordneter Arzt in einem Krankenhaus bei einer von seinem vorgesetzten Arzt angeordneten Behandlung, die einen Verstoß gegen medizinisches Basiswissen mit Gefährdung des Patienten darstellt, eine Remonstrationspflicht, d. h. die Pflicht, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser dienstlichen Anordnung zu äußern?
Für die Prognoseentscheidung der Krankenkasse, ob beim Versicherten ein Zustand der erheblichen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit noch voraussichtlich 6 Monate andauern wird, bedarf es eines ärztlichen Gutachtens, in dem die erhobenen Befunde - zumindest summarisch - wiedergegeben werden und eine Äußerung zu den durch die festgestellten Gesundheitsstörungen bedingten Leistungseinschränkungen und ihrer voraussichtlichen Dauer enthalten ist.
Leitsätze: 1. Ein Gutachten ist insgesamt unbrauchbar und deshalb nicht zu vergüten, wenn es aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel nicht verwertbar ist, deshalb vom Gericht nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann und tatsächlich nicht herangezogen wird. 2. Ein...
Eine Ärztin für Allgemeinmedizin, die am 15. Dezember 2021 in einer Vertragsarztpraxis eine angeblich fehlerhafte Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt hatte, kann vom Patienten nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, erklärte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (AZ: III ZR 180/24).
Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem insoweit grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt. Der Arzt ist bei der Wahl der Therapie insbesondere nicht stets auf den jeweils sichersten therapeutischen Weg festgelegt, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21.1.2025 (AZ: VI ZR 204/22), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde.
Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 12/23 R). Der Kläger wettete bei der Fernsehsendung „Wetten, dass..?“, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen.
Auch wenn an eine Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung keine hohen Ansprüche zu stellen sind, genügt es nicht, wenn sie nur die Invalidität als solche, nicht jedoch die (Mit-)Ursächlichkeit des Unfallereignisses feststellt, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Beschluss vom 11.3.2025 (AZ: 4 U 1213/24).
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied mit Urteil vom 13. August 2025 (AZ: 5 StR 55/25) über Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg, welches eine im Mai 2016 tödlich verlaufene Narkose bei sehr langer zahnärztlicher Behandlung zum Gegenstand hatte. Das Landgericht hatte den angeklagten Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, während es die angeklagte Zahnärztin vom gleichen Vorwurf freigesprochen hatte.
Auch wenn der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie der Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben aus § 242 BGB dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu weitreichender Informationsgewinnung einräumen, sind dem in Hinblick auf interne Vermerke des Versicherers sowie auf die Korrespondenz mit Rechtsanwälten Grenzen gesetzt, erklärt der Rechtsanwalt Tim Brauer aus München in der Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“.