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Alle Artikel zum Thema Aus der Rechtsprechung

Keine Haftung des Impfarztes für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung

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Eine Ärztin für Allgemeinmedizin, die am 15. Dezember 2021 in einer Vertragsarztpraxis eine angeblich fehlerhafte Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt hatte, kann vom Patienten nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, erklärte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (AZ: III ZR 180/24).

BGH zur Therapiewahl als Sache des Arztes

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Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem insoweit grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt. Der Arzt ist bei der Wahl der Therapie insbesondere nicht stets auf den jeweils sichersten therapeutischen Weg festgelegt, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21.1.2025 (AZ: VI ZR 204/22), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung

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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde.

Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein

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Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 12/23 R). Der Kläger wettete bei der Fernsehsendung „Wetten, dass..?“, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können.

Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie durch das Landgericht Dresden rechtskräftig

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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen.

Anforderungen an eine Invaliditätsfeststellung in der privaten Unfallversicherung

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Auch wenn an eine Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung keine hohen Ansprüche zu stellen sind, genügt es nicht, wenn sie nur die Invalidität als solche, nicht jedoch die (Mit-)Ursächlichkeit des Unfallereignisses feststellt, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Beschluss vom 11.3.2025 (AZ: 4 U 1213/24).

BGH zum Tod eines Patienten durch Vollnarkose bei langer zahnärztlicher Behandlung

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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied mit Urteil vom 13. August 2025 (AZ: 5 StR 55/25) über Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg, welches eine im Mai 2016 tödlich verlaufene Narkose bei sehr langer zahnärztlicher Behandlung zum Gegenstand hatte. Das Landgericht hatte den angeklagten Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, während es die angeklagte Zahnärztin vom gleichen Vorwurf freigesprochen hatte.

Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf interne Vermerke und Korrespondenz des Versicherers

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Auch wenn der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie der Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben aus § 242 BGB dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu weitreichender Informationsgewinnung einräumen, sind dem in Hinblick auf interne Vermerke des Versicherers sowie auf die Korrespondenz mit Rechtsanwälten Grenzen gesetzt, erklärt der Rechtsanwalt Tim Brauer aus München in der Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“.

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. 7. 2024 – L 1 P 13/23 B

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Leitsatz:

Ein pflegewissenschaftliches Gutachten im Bereich des SGB XI ist gemäß § 9 Abs. 2 JVEG nach der Honorargruppe M 2 zu vergüten.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 30. August 2023 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Aus den Gründen...

BGH betont Bedeutung des Sachverständigengutachtens bei Beurteilung eines Rettungsdiensteinsatzes

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Mit den Fragen, welche Anforderungen an den Disponenten einer Rettungsleitstelle zu stellen sind und ob dieser bei einer gravierenden Schwangerschaftskomplikation unverzüglich die Entsendung eines Notarztes hätte veranlassen müssen, befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.5.2025 (AZ: VI ZR 417/23), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

BGH: Keine überhöhten Anforderungen an die Substantiierung zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen

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Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen gestellt werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 11.2.2025 (AZ: VI ZR 185/24), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrektur durch Unterspritzung mit Hyaluron ist unzulässig

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Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für eine Behandlung, bei der durch Unterspritzung mit Hyaluron oder Hyaluronidase Form oder Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden darf.

Verurteilung einer Apothekerin wegen Tod einer Schwangeren durch verunreinigte Glukose

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Die Verurteilung einer Apothekerin im Zusammenhang mit dem Tod einer Schwangeren durch eine verunreinigte Glukoselösung ist rechtskräftig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 1. Juli 2025 (AZ: 2 StR 339/24).

Neue GdB-Richtlinien bei Non-Hodgkin-Lymphom

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Wenn ein lokalisiertes niedrigmalignes Non-Hodgkin-Lymphom nach der Anlage zu § 2 VersMedV nach Vollremission für drei Jahre (Heilungsbewährung) mit einem GdB von 50 zu bewerten ist, gilt dies erst recht, wenn eine Vollremission nie eingetreten ist.
Die Bemessung des GdB ist eine tatrichterliche Aufgabe, bei der nur im ersten Schritt i.d. R. ärztliches Fachwissen heranzuziehen ist

BSG: Kein Anspruch auf Liposuktion bei Lipödem im Stadium Ill

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Die Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem im Stadium Ill in die Anlage I (Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind) der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung ist nichtig, erklärte das Bundessozialgericht (BSG) am 12. Juni 2025 (Verhandlung B 1 KR 10/23 R).

Bedingungen für die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. "Off-Label-Use") im Wege der ärztlichen Zwangsmaßnahme

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Der unter anderem für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Bedingungen die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. "Off-Label-Use") im Wege der ärztlichen Zwangsmaßnahme gegen den Willen eines untergebrachten Betreuten zulässig ist. Eine dahingehende gemeinsame Entscheidung des Arztes und des Betreuers setzt eine medizinisch-wissenschaftlich konsentierte Grundlage voraus. 

Kopfschmerzen nach Corona-Schutzimpfung: Keine Anerkennung

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Keine Anerkennung von Kopfschmerzen als Folge einer Corona-Schutzimpfung: Zwar können Kopfschmerzen als reversible Allgemeinreaktion auf eine Corona-Schutzimpfung innerhalb von 12 - 48 Stunden auftreten, isoliert anhaltende Kopfschmerzen werden aber als Nebenwirkung nicht beschrieben. Sie können vielmehr als Symptom zahlloser Erkrankungen auftreten, auch ohne Zusammenhang zu einer Schutzimpfung.

Kopfschmerzen nach Corona-Schutzimpfung

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Keine Anerkennung von Kopfschmerzen als Folge einer Corona-Schutzimpfung: Zwar können Kopfschmerzen als reversible Allgemeinreaktion auf eine Corona-Schutzimpfung innerhalb von 12 - 48 Stunden auftreten, isoliert anhaltende Kopfschmerzen werden aber als Nebenwirkung nicht beschrieben. Sie können vielmehr als Symptom zahlloser Erkrankungen auftreten, auch ohne Zusammenhang zu einer Schutzimpfung.

Sturz von der Klinik-Toilette kann unfallversichert sein

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In einem Krankenhaus kann eine Patientin beim Sturz von der Toilette unfallversichert sein. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 17. Juni entschieden (Aktenzeichen B 2 U 6/23 R).

Kläger verweigert ambulante Untersuchung

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Scheitern mehrere gerichtlich angeordnete Gutachten mit ambulanter Untersuchung an der Weigerung des Klägers, die Untersuchungstermine wahrzunehmen, ist das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes mangels aktueller aussagekräftiger Befunde nicht verpflichtet, ein Gutachten nach Aktenlage einzuholen.

BGH zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten

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Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 5.11.2024 (AZ: VI ZR 188/23), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2024 – L 5 KR 306/24 B

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Leitsatz

Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegenüber einem Sachverständigen setzt voraus, dass diesem der Beschluss über die Androhung des Ordnungsgeldes und Setzung einer Nachfrist persönlich zugestellt wird.

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Sozialgerichts J...

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2024 – L 6 284/24 B

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Leitsatz:

Gibt ein nach § 109 SGG eingeholtes Gutachten Anlass zu weiteren Ermittlungen, die zu Feststellungen führen, die von der ursprünglichen Feststellungen abweichen, hat das § 109er Gutachten die Sachaufklärung wesentlich gefördert und sind seine Kosten auf die Staatskasse zu übernehmen.

Tenor...

Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden Einkünften während der Arbeitsunfähigkeit

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Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 2/23 R).

Hohe Schmerzensgelder für schwerstgradig hirngeschädigte Kinder

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Kleinen Kindern, die aufgrund eines Behandlungsfehlern eine schwerste Hirnschädigung entwickeln, steht ein hohes Schmerzensgeld zu von in der Regel 500.000 Euro und mehr.