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Editorial

In Abschnitt B4 „Sehorgan“ der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden sich einmal eine MdE-Tabelle der DOG zur Feststellung eines GdS bzw. eines GdB für Einschränkungen des Visus, weiter getrennt davon (eher im groben Raster formulierte) Hinweise für die Feststellung von Gesichtsfeldausfällen bzw. -einengungen. Eine Erläuterung, wie diese beiden Gesundheitsstörungen in ihren Auswirkungen aufeinander auf die Teilhabe zutreffend in einen GdS/GdB integriert werden können, sucht man (abgesehen von den Hinweisen zur Feststellung von Blindheit) vergebens. Zu dieser Problematik finden sich im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Rohrschneider erläuternde Ausführungen.

Gleichfalls wie die Augenheilkunde ein eher selten in dieser Zeitschrift repräsentiertes Fachgebiet ist die Zahnheilkunde. Zu der auf diesem Gebiet häufigsten gutachtlichen Fragestellung nach der Art einer angestrebten Versorgung mit Zahnersatz, zu der nach den Aussagen des Autors bislang keine Leitlinie existiert, wird von Krause im nachfolgenden Beitrag mit Vorschlägen zu einem sinnvollen Aufbau dieser Gutachten Stellung genommen.

Zum 1.1.2024 wird das SGB XIV das Bundesversorgungsgesetz und alle damit in Verbindung stehenden Entschädigungsgesetze endgültig ablösen. Welche Änderungen wie etwa die wesentliche Erhöhung der Entschädigungszahlungen, Erweiterungen der Tatbestände in der Opferentschädigung und auch in der Kausalitätsbetrachtung bei psychischen Störungen, damit verbunden sind, wurde auf dem letzten Heidelberger Gespräch im Oktober 2022 von Bittner ausführlich dargestellt, ihre Ausführungen sind im dritten Beitrag wiedergegeben. Nicht in das neue Sozialgesetzbuch überführt wird das bisherige Soldatenversorgungsgesetz, dieses wird zum 1.1.2025 vom Soldatenentschädigungsgesetz abgelöst werden.

In Ergänzung zu seinem in Ausgabe 1/2023 unserer Zeitschrift erschienenen Beitrag „Berufskrankheit Koxarthrose – aus juristischer Sicht“ wird von Becker aufgrund einer nachträglich noch veröffentlichten wissenschaftlichen Stellungnahme des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS noch einmal Stellung genommen.

E. Losch, Frankfurt am Main