Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 27.06.2023 mit Az B 2 U 8/21 R in einem Fall mit Exposition gegenüber o-Toluidin eine BK nach Nr. 1301 anerkannt, obwohl der ärztliche Gutachter in der Vorinstanz nicht von einer wesentlichen Risikoerhöhung für das vorliegende Blasenkarzinom ausgegangen war. Das BSG hat ausgeführt, dass bei stochastisch verursachten Krebserkrankungen, für die in der jeweiligen Legaldefinition keine Mindestdosis als Anerkennungsvoraussetzung genannt ist, grundsätzlich geringste Expositionen zur BK-Anerkennung hinreichend sind. Es führt hierbei, wie auch in früheren Urteilen, eine Intention des Verordnungsgebers i. S. eines weit gefassten Schutzziels an. Das BSG-Urteil ist von juristischer Seite kritisiert worden, da es zu einer Beweislastumkehr führen würde. Der Artikel beleuchtet das BSG-Urteil in kritischer Weise, insbesondere im Hinblick auf die Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Anwendbarkeit der zweistufigen Kausalitätsbeurteilung bei stochastisch verursachten Krebserkrankungen und die postulierte Intention des Verordnungsgebers.
Schlüsselwörter Rechtsprechung bei Berufskrankheiten – Berufskrankheit 1301 – Berufskrankheiten ohne vorgegebene Mindestdosis – Stochastisch bedinge Berufskrankheiten – 2stufige Kausalzusammenhangsbeurteilung – Kritik an BSG-Rechtsprechung
MedSach 122 4/2026: 223–231Case law of the Federal Social Court and of state social courts on occupational diseases without specifying minimum thresholds (dose measures) – A critical commentary –
Abstract
In its ruling of June 27, 2023, ref. no. B 2 U 8/21 R, the Federal Social Court (BSG) ruled that occupational disease ...
Bibliogr. Info (RIS)
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W. Zschiesche1, S. Weidhaas², D. Pallapies², M. Forchert³, T. Brüning²
Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Landessozialgerichten zu Berufskrankheiten ohne Angabe von Mindestschwellen (Dosismaßen)
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