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Der Sachverständige – aus Sicht des juristischen Auftraggebers

C. L. GehringSchlüsselwörter Privat-Gutachten – Sachverständiger – Behandlungsstandard – Dienstleistungsvertrag The expert – from the perspective of the legal client Keywords Private expert opinion – expert witness – standard of care – service ­contract MedSach 122 2/2026: –86-87Es gibt verschiedene Arten von Gutachtern. Je nach Aufgabe unterscheiden sich die dafür geltenden Regeln. Einige sind jedoch immer gleich. Wobei die gutachterliche Tätigkeit als Sachverständiger – der Veranstaltung entsprechend – im Mittelpunkt des Vortags stand. Welche Arten von Gutachten gibt es? Beim Privatgutachten kann man relativ viel selbst vereinbaren, so z. B. den Inhalt des Gutachtens. Wenn der Auftraggeber mit seinem Auftrag deutlich neben dem offensichtlich zu erwartenden Ziel liegt (z. B. falsches Aufgabenfeld oder zu geringer Umfang), sollte der Gutachter darauf hinweisen. Ein Thema, das auch beim Sachverständigen noch wichtig werden wird. Das Privatgutachten hat häufig die Aufgabe, einen Haftungsfall vorzubereiten, denn der Arzt kann die medizinischen Hintergründe einschätzen. Dem Patienten fehlt dieses Wissen. Deshalb ist er auf die Hilfe eines anderen Arztes – als Gutachter – angewiesen. In bestimmten Konstellationen kann es vorkommen, dass es nur wenige geeignete Sachverständige gibt. Möchte man als Anwalt einen davon verhindern, kann es sich bei sehr werthaltigen Verfahren anbieten, diesen vorher mit einem Privatgutachten zu beauftragen. Denn dann kann er vom Gericht nicht mehr als Sachverständiger in Betracht gezogen werden. Eine preiswertere Variante als das Privatgutachten, um zu einem Gutachten vor der Klageerhebung zu kommen, ist für ...

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