Th. Gaertner, V. GualdiZusammenfassung
Entsprechend der von der BRD ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention und den sozialgesetzlichen Vorgaben haben Pflegeeinrichtungen strukturell und organisatorisch Autonomie und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Der Medizinische Dienst als unabhängige und unparteiische sozialmedizinische Sachverständigeninstitution der sozialen Pflegeversicherung hat jährlich zu prüfen, ob diesen Anforderungen entsprochen wird. Prüfgrundlage sind die pflegewissenschaftlich erarbeiteten und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Qualitätsprüfungen sind ein essentielles Instrument zur Gewährleistung einer menschenwürdigen, selbstbestimmten, teilhabeorientierten und somit lebensqualitätsorientierten Pflege lege artis. Unterschieden werden Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfungen. Auf der Grundlage der Prüfberichte werden seitens der DatenClearingStelle Pflege Transparenzberichte erstellt. Als Instrumente einer öffentlichen Qualitätsdarstellung sollen sie dem Einzelnen weiterhelfen, „informierte Entscheidungen“ bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung zu treffen. Die flächendeckenden Erkenntnisse aus den Qualitätsprüfungen können zudem konzeptionelle Innovationen zur Begegnung der wachsenden gesellschaftlichen Veränderungen unterstützen. Als Basis für die Qualitätsprüfungen dienen unter anderem Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätssicherung (DNQP) in der Pflege. Die Expertenstandards des DNQP und die angewandte Sozialmedizin ergänzen sich beide als evidenzbasierte Strategien zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabe vulnerablen Gruppen. Beide Ansätze sind ...
Bibliogr. Info (RIS)
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Die sozialmedizinische Relevanz der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes bei Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege
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