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Ärztliche Aufklärung und Einwilligung – Aktuelle Rechtsprechung

M. VogelerSchlüsselwörter Aufklärung – Arzthaftungsrecht – Aufklärungsformulare – Arzthaftungsrecht Medical information and consent – ​​Current case law Keywords Clarification – medical malpractice law – informed consent forms – medical malpractice law MedSach 122 2/2026: –102-103I. Einleitung Die ärztliche Aufklärung ist ein zentraler Bestandteil des Arzthaftungsrechts. Ihre Verletzung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen des Patienten führen wie eine Verletzung des medizinischen Standards. Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler sind damit jeweils eigenständige und grundsätzlich voneinander unabhängige Fehlerkategorien, was prozessual auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass der BGH zur Annahme von zwei unterschiedlichen Streitgegenständen tendiert. Die Aufklärung bildet die Grundlage für die wirksame Einwilligung des Patienten und ist damit Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines ärztlichen Eingriffs. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren die Anforderungen an Form, Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung präzisiert. Die wesentlichen Grundsätze und Entwicklungen sind nachfolgend zusammengefasst und es werden die daraus folgenden Konsequenzen für die ärztliche und gutachterliche Praxis beleuchtet. II. Grundlagen des ­Arzthaftungsrechts Nach der sogenannten Körperverletzungsdoktrin stellt jeder ärztliche Heileingriff tatbestandlich eine Körperverletzung dar (RG, Urt. v. 31.05.1894, RGS. 25, 375). Die Einwilligung des Patienten rechtfertigt den ärztlichen Eingriff, sofern sie wirksam erteilt wurde. Ihre Wirksamkeit setzt eine ordnungsgemäße Aufklärung im Sinne der §§ 630d, 630e BGB voraus. Diese Aufklärun ...

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