R. Braunschweig 1, 10, D. Kildal 2, 3, R. Janka 1, M. Meyer-Clement 4, A. Tiemann 5, M. Spallek 6, B. Hartmann 7, L. Sonnow 8, G. Spahn 91 Radiologisches Institut der Universität Erlangen (D) 2 Kantonsspital Wallis – Brig/Visp (CH)3 Radiologisches Institut der Universität Ulm (D)4 Institut für Medizinische Begutachtung Hamburg (D) 5 Institut für Medizinische Begutachtung Leipzig (D) 6 Baunatal (D)7 Hamburg (D) 8 Radiologisches Institut der Universität Hannover (D) 9 Medizinische Begutachtung Eisenach (MBEA) GmbH und Universitätsklinikum Jena (D) 10 Notfallzentrum-Interlaken (CH) Zusammenfassung
Seit dem 1. April 2025 hat der Gesetzgeber „Berufsbedingte Rotatorenmanschettenläsionen“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen und ist damit der Wissenschaftlichen Begründung (WB) des Ärztlichen Sachverständigenrates des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefolgt.
Bisher existiert keine Begutachtungsempfehlung. Belastungskonforme Strukturschäden sind nicht bekannt. Bei der Erfassung des berufsbedingten Schadensbildes der Rotatorenmanschette kommt daher der Bildgebung eine wesentliche Bedeutung zu.
Hierfür haben wir anhand von Bewegungsanalysen die in der WB genannten, berufsbedingten Belastungen einzelnen anatomischen Strukturen und deren Läsionsmustern zugeordnet. Diese Schadensbilder stellen wir als „befundrelevante Details“ anhand von Referenzbildern vor. Den bildanalytisch erfassbaren Bildkriterien kann im Hinblick auf die Bewegungsmuster für die in der WB genannten Belastungsformen eine kausale „Indizwirkung“ zukommen („Indizkriterien“). Die gutachterliche Aufgabe des Radiologen besteht darin, diese Bildkriterien zu erfassen und kausal gegenüb ...
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Berufsbedingte Rotatorenmanschettenschäden
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