D. DitchenZusammenfassung
Die im Jahr 2025 neu eingeführte Berufskrankheit Nr. 2117 zeigt einige Herausforderungen für die Ermittlung und Bewertung der relevanten Einwirkung durch die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die BK-Nr. 2117 umfasst Läsionen der Rotatorenmanschette, für die vier unterschiedliche berufliche Risikofaktoren definiert sind. Im Einzelnen sind dies Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber, repetitive Bewegungen des Oberarms im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten sowie Hand-Arm-Vibrationen. Jede dieser potenziellen Einwirkungen ist über das gesamte Berufsleben bis zur Erstdiagnose der Erkrankung zu ermitteln („Dosis-Berufskrankheit“). Bei allen Einwirkungsformen gibt der Verordnungsgeber Mindestwerte (Grenzwerte) der kumulativen Einwirkungsdauer vor, mit denen die ermittelten Ergebnisse abzugleichen sind. Zur Anerkennung einer relevanten Einwirkung muss bei mindestens einer der vier genannten Einwirkungsformen der geforderte Mindestwert erreicht oder überschritten werden. Neben der weiten Verbreitung und Komplexität der potenziellen Risikofaktoren stellen die retrospektiven Ermittlungen, die umfangreiche Dosis-Berechnungen (jeweils vier Einwirkungsformen für beide Schultergelenke) sowie die teilweise fehlenden Erfahrungswerte bei Einwirkungen durch „Überschulterarbeit“ oder Repetition im Schultergelenk eine Herausforderung im Berufskrankheitenverfahren dar.
Schlüsselwörter Berufskrankheit – Rotatorenmanschette – Überschulterarbeit – Repetition – Kraftaufwand – Hand-Arm-Vibration
MedSach 122 1/2026: –
Relevant effects within the meaning of occupational ...