P. BeckerZusammenfassung
Die Vergütung für Sachverständige wird zum 1. Juni 2025 durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 erhöht. Die Stundensätze steigen für die Honorargruppen M 1 auf 87 Euro, M 2 auf 98 Euro und M 3 auf 131 Euro.
Schlüsselwörter Sachständige – Honorar – Vergütung – Erhöhung
MedSach 121 4/2025: –
Increase in fees for experts
Abstract
The fees for experts will be increased on 1 June 2025 under the 2025 Costs and Carers’ Remuneration Amendment Act. The hourly rates will rise to EUR 87 for fee group M 1, EUR 98 for fee group M 2 and EUR 131 for fee group M 3.
Keywords expert – fee – remuneration – increaseEinleitung
Noch kurz vor der Neuwahl am letzten Sitzungstag einer turbulenten Sitzungswoche hat der Bundestag am 31.1.2025 das „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ verabschiedet, das nach Zustimmung des Bundesrates unter dem 7.4.2025 im BGBl. I 2025 Nr. 109 veröffentlicht wurde.
Neben zahlreichen weiteren Änderungen enthält das Gesetz in seinem Art. 10 Änderungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, die von Bedeutung für die Honorare der medizinischen Sachverständigen sind und im Folgenden dargestellt werden.
Ausgangspunkt des Art. 10 KostBRÄG 2025 war Art. 6 des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – ...