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– Ein kritischer Kommentar -

Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Landessozialgerichten zu Berufskrankheiten ohne Angabe von Mindestschwellen (Dosismaßen)

W. Zschiesche1, S. Weidhaas², D. Pallapies², M. Forchert³, T. Brüning² 1  Arbeitsmedizinische Praxis Prof. Raithel, Erlangen; der Autor arbeitet zudem auch am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) 2  Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) 3  Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Zusammenfassung Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 27.06.2023 mit Az B 2 U 8/21 R in einem Fall mit Exposition gegenüber o-Toluidin eine BK nach Nr. 1301 anerkannt, obwohl der ärztliche Gutachter in der Vorinstanz nicht von einer wesentlichen Risikoerhöhung für das vorliegende Blasenkarzinom ausgegangen war. Das BSG hat ausgeführt, dass bei stochastisch verursachten Krebserkrankungen, für die in der jeweiligen Legaldefinition keine Mindestdosis als Anerkennungsvoraussetzung genannt ist, grundsätzlich geringste Expositionen zur BK-Anerkennung hinreichend sind. Es führt hierbei, wie auch in früheren Urteilen, eine Intention des Verordnungsgebers i. S. eines weit gefassten Schutzziels an. Das BSG-Urteil ist von juristischer Seite kritisiert worden, da es zu einer Beweislastumkehr führen würde. Der Artikel beleuchtet das BSG-Urteil in kritischer Weise, insbesondere im Hinblick auf die Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Anwendbarkeit der zweistufigen Kausalitätsbeurteilung bei stochastisch verursachten Krebserkrankungen und die postulierte Intention des Verordnungsgebers. Schlüsselwörter Rechtsprechung bei Berufskrankheiten – Berufskrankheit 1301 – Berufskrankheiten ohne vorgegebene Mindestdosis – Stochastisch bedinge Berufskrankheiten – 2stufige Kausalzusammenhangs ...

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