Das Editorial für dieses Heft beginnt mit einigen aktuellen Informationen aus der Redaktion der Zeitschrift.
In der vor einigen Wochen abgehaltenen Redaktionskonferenz bestand Einigkeit darüber, in Zukunft sämtliche Manuskripte einem anonymisierten Peer Review zu unterziehen. Dies setzt voraus, dass künftig sämtliche eingehende Manuskripte den Regularien der Autorenrichtlinien folgen. Diese Autorenrichtlinien wurden angepasst und sind bereits online über die Website der Zeitschrift verfügbar. Im Interesse einer zügigen Manuskriptbearbeitung ist es unabdingbar, diese Richtlinien einzuhalten. Die Begutachtung der Manuskripte erfolgt zunächst orientierend innerhalb der Redaktion und gegebenenfalls werden hier externe Gutachter um ihr Urteil gebeten. Die Redaktion ist sich sicher, dass mit dieser künftigen Vorgehensweise einerseits der Bearbeitungsprozess der Manuskripte transparenter wird und zum anderen es auch in Zukunft zu einer zügigen kürzeren Abwicklung führen wird.
In diesem Zusammenhang möchten wir die Leser der Zeitschrift ermutigen, Beiträge einzureichen. Neben wissenschaftlichen Originalarbeiten sind dabei selbstverständlich weiterhin auch hochwertige narrative Reviews erwünscht. Gleiches gilt für kleinere Beiträge für die Rubrik „zur Diskussion gestellt“ oder „der interessante Fall“.
Gleichfalls möchte ich noch einmal auf die Möglichkeit der Gestaltung eines Themenheftes durch eine Arbeitsgruppe oder Fachgesellschaft hinweisen, bei der ein Themenheft-Herausgeber für die Gestaltung der Einzelmanuskripte verantwortlich ist. Für Themenheft-Beiträge ist auch in Zukunft kein Peer Review vorgesehen. Ebenso entfällt das Peer Review bei offiziellen Stellungnahmen/Leitlinien von Fachgesellschaften. Der Charakter dieser Arbeiten muss jedoch eindeutig aus dem Titel identifizierbar sein.
In Heft 04/2026 des MedSach werden verschiedene Bereiche der Begutachtung abgebildet.
Nach wie vor von großer Bedeutung auch in der Begutachtungsszene sind die Nachwirkungen der verheerenden Pandemie bei der Begutachtung des Post-COVID-Syndroms in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sich die ersten Beiträge widmen.
Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst in zunehmenden Maßen unser gesamtes Leben. Dies betrifft auch möglicherweise in Zukunft die medizinische Begutachtung, mit diesen Fragen hat sich das diesjährige MedSach-Forum Anfang des Jahres befasst. Der juristische Beitrag von Daum über die bereits bestehende KI-Verordnung zeigt dabei auf, welche Möglichkeiten aber auch welche Fallstricke bei der Anwendung der KI bestehen.
Prof. Dr. med. habil. Gunter Spahn
Chefredakteur