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Positionspapier von DGPPN und DGPM zum Post-COVID-Syndrom

Die beiden Fachgesellschaften wenden sich gegen die Bagatellisierung dieses komplexen Krankheitsbildes und fordern einen interdisziplinäreren Ansatz in Diagnose, Behandlung und Forschung, um die Versorgung, Teilhabe und Lebensqualität der von PCS betroffenen Menschen nachhaltig zu verbessern.

Aus Sicht der DGPPN und der DGPM handelt es sich beim PCS um eine eigenständige Diagnose, bei der folgende Aspekte besondere Beachtung verdienen:

·         PCS ist ursächlich auf die Infektion mit SARS-CoV-2 und hierdurch hervorgerufene nachfolgende Krankheitsmechanismen zurückzuführen. PCS ist als Diagnose empirisch gut abgesichert und es gibt dafür klare und nachvollziehbare Kriterien.

·         Das medizinisch fest etablierte biopsychosoziale Modell von Gesundheit und Krankheit ermöglicht auch bei PCS die angemessene Beschreibung des Wechselspiels körperlicher und psychosozialer Prozesse bei Entstehung und Fortbestehen der Erkrankung. Es ist jedoch nicht mit einer Diagnostik zu verwechseln und daraus lässt sich keine konkrete Behandlungsindikation ableiten.

·         Psychosoziale Faktoren haben bei chronischen Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Schmerzen) Einfluss auf Verlauf und Prognose. Auch beim PCS gibt es hierauf Hinweise; weitere Forschung ist notwendig.

·         PCS ist nicht mit bekannten psychischen Störungen (v. a. Depression) zu verwechseln. Alle Symptome, die im Rahmen eines Verdachtes auf PCS vorliegen, sind zu erfassen und differentialdiagnostisch zuzuordnen (z. B. Fatigue vs. Antriebsstörung).

·         Komorbide psychische Störungen, vor allem depressive und Angststörungen, sind für den Krankheitsverlauf relevant und können diesen negativ beeinflussen. Auch dysfunktionale Krankheitsbewältigungsmechanismen können eine Rolle bei der Chronifizierung spielen.

Aussagen wie „PCS ist in Wirklichkeit eine psychische Störung“ treffen nicht zu, erklären die Autoren. Für eine einseitige Zuschreibung psychischer Ursachen gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Evidenz, genauso wenig wie für eine ausschließlich körperliche Verortung der Erkrankung.

Insbesondere bei der Begutachtung seien ausgewiesene Kompetenz und Umsicht nötig. Die Begutachtung müsse sich streng an den funktionellen Einschränkungen im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) – unabhängig von der Ätiologie – orientieren.

https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d08c6a520add90a2ea4af2031ebf43bd63cfd07b/2026_DGPPN%20DGPM%20Positionspapier_Post-Covid.pdf

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden