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Autologer Fettgewebstransfer an der Lippe ist rechtlich problematisch

Vorteile der Behandlung mit autologem Fett sind die gute Verfügbarkeit von Spendergewebe in ausreichender Menge bei kaum invasiver Entnahme und die sehr gute Verträglichkeit. Als Nachteil ist der erhebliche apparative Aufwand bei der Aufbereitung und Injektion von Fettgewebe zu sehen. Zudem ist die rechtliche Situation des Fettgewebstransfers momentan unklar:

 

So weisen Sanzenbacher und Frech in einer aktuellen Publikation darauf hin, dass die rechtlichen Aspekte und Dokumentationspflichten angesichts der Überkreuzung unterschiedlicher Gesetze und Kompetenzbereiche [Transplantationsgesetz (TPG), Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)] bei der Verpflanzung von aufbereitetem Eigenfett noch nicht abschließend geklärt sind.

 

Sanzenbacher R, Frech M: Streitpunkt Eigenfettbehandlung: Wenn Gewebe zur Arznei wird. Dtsch Ärztebl 2019; 116 (1-2): A-28 / B-24 / C-24

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden