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Aktualisierung der Leitlinie „Schmerzbegutachtung“

Als Ziele werden beschrieben: Die Leitlinie dient der interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Menschen, die als Leitsymptom über chronische Schmerzen klagen. Von solchen ist gemäß ICD-Definition zu sprechen, wenn eine Schmerzsymptomatik über mehr als 3 Monate anhält oder rezidivierend besteht. Sie soll den Ablauf und Inhalt der Zustands- und Zusammenhangsbegutachtung bei chronischen Schmerzsyndromen in den verschiedenen Rechtsgebieten vereinheitlichen und die Verständigung zwischen Ärzten und Juristen verbessern. Die Leitlinie bezieht sich auf Gutachten, deren Auftrag primär an einen Arzt gerichtet wird.

In der Leitlinie gibt es folgende Neuerungen:

·       Einführung der neuen ICD 11-Nomenklatur: chronischer primärer Schmerz, chronischer sekundärer Schmerz

·       Präzisierung des Vorgehens bei Gutachten mit kausaler Fragestellung

·       Abgrenzung üblicher von außergewöhnlichen Schmerzen

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Klärung der Frage, ob und inwieweit die von zu Begutachtenden geklagten Beschwerden, Funktionsbeeinträchtigungen sowie Einschränkungen in Aktivität und Teilhabe tatsächlich auch bestehen, eine wesentliche Kernaufgabe der ärztlichen Begutachtung darstellt. Zur Validierung der Auswirkungen der (Schmerz-)Beschwerden auf Aktivitäten und Teilhabe bzw. die Leistungsfähigkeit (üblicherweise als Beschwerdenvalidierung – synonym Konsistenzprüfung – bezeichnet) gilt es, möglichst viele „Bausteine“ heranzuziehen, aus denen die gutachtliche „Überzeugungsbildung“ resultiert, so die Autoren.

Hierzu gehören – in Abgleich mit den Unterlagen – die Aussagen der zu Begutachtenden, die Beobachtung während der Exploration und körperlichen Untersuchung, spezielle klinische Tests, Selbstbeurteilungsskalen, psychologische und physiologische Tests sowie ggf. ein Monitoring des Blutspiegels der als eingenommen angegebenen Medikamente.

https://register.awmf.org/assets/guidelines/187-006l_S2k_Aerztliche-Begutachtung-chronische-Schmerzen_2023-08.pdf

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden