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Alle Artikel zum Thema Arbeitsunfall

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Deutlich weniger Berufskrankheiten im vergangenen Jahr

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Vorläufige Jahreszahlen 2023 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen veröffentlicht
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat.

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Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

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Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).

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Welche Berufe haben ein hohes Unfallrisiko?

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Unfallversicherung veröffentlicht Borschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2022
Welches sind die gefährlichsten Berufe in Deutschland? Eine statistische Antwort darauf gibt die Broschüre Arbeitsunfallgeschehen 2022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die gerade erschienen ist.

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Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Jahresbilanz 2021

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Nach wie vor weniger Arbeitsunfälle als vor der Pandemie, aber deutliche Steigerung der Zahl der Berufskrankheiten

Corona sorgt für Allzeittief bei Arbeitsunfällen

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Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Kennzahlen für 2020

St. Brandenburg, M. Woltjen

COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

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Zusammenfassung

Die rechtliche Beurteilung über das Vorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls bei COVID-19 erfolgt nach denselben Grundsätzen wie bei anderen viralen Infektionen auch. Die Erkrankung infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Coronavirus SARS...

Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?

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Infektionen mit SARS-CoV-2 werfen sozialrechtliche Fragen auf: Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklären Arbeitsmediziner und Juristen in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2021).

Arbeitsunfallrisiko ist 2019 gesunken

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Gesetzliche Unfallversicherung legt Zahlen für 2019 vor

W. Spellbrink

Die Prüfung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls gem. § 8 Abs. 1 SGB VII am Beispiel der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) [1]

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Zusammenfassung

Der Beitrag setzt sich mit der immer wieder geäußerten Ansicht auseinander, die Anerkennung einer PTBS als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung fordere notwendigerweise den Nachweis einer sog. seelischen Erstbeeindruckung bzw. ­eines psychischen Gesundheits...

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

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Hrsg. von Alfred Schönberger/Gerhard Mehrtens/Helmut Valentin, 9. Aufl. 2017, Berlin, Erich-Schmidt-Verlag, 1397 S., 178,00 Euro, ISBN 978-3-503-16795-1.

Da ist sie endlich, die Neuauflage des Schönberger/Mehrtens/Valentin! Nach dem Erscheinen der 8. Auflage im Jahr 2010 war die 9. Auflage nun sieben...

3,4 Prozent mehr Arbeitsunfälle — leichte Rückgänge bei tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen

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Gesetzliche Unfallversicherung legt Zahlen für das erste Halbjahr 2016 vor.

2015 erneut weniger tödliche Arbeitsunfälle

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Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Kennzahlen für das Jahr 2015

Neubewertung der MdE bei unfallchirurgisch-orthopädischen Arbeitsunfall- und BK-Folgen in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)

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Zur Diskussion werden vorgestellt Vorschläge der Kommission “Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie zur Neubemessung der MdE-Erfahrungswerte in der gesetzlichen Unfallversicherung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts, insbesondere der Hilfsmittel, und des...

Unfallfolgen bei Nierenspende als Arbeitsunfall

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BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R -
Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Feststellung, er habe infolge einer Nierenspende einen Arbeitsunfall erlitten, und die Zahlung einer Verletztenrente. Er ließ sich als Organspender am 17.10.2002 operativ seine linke Niere entfernen, damit sie seinem kranken Bruder eingesetzt würde. Zwecks Nierenentfernung setzte der operierende Arzt einen Flankenschnitt. Die stationäre Behandlung vom 16. bis zum 29.10.2002, die primäre Wundheilung und die weitere Genesung verliefen unauffällig. Jedoch entwickelte sich infolge des Flankenschnitts eine (in zuerst in einem ärztlichen Bericht über eine Untersuchung am 27.5.2004 beschriebene) teilweise und unvollständige Lähmung der Bauchwand links. Die beklagte Unfallkasse lehnte es ab, "das Ereignis vom 17.10.2002" als Arbeitsunfall anzuerkennen und Leistungen zu erbringen. Das SG hat die Klagen abgewiesen, das LSG hat die Berufung zurückgewiesen.

Neues Prüfungsschema für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

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Bei der Begutachtung in Angelegenheiten
der gesetzlichen Unfallversicherung
stehen deren zwei entscheidende Versicherungsfälle,
der Arbeitsunfall und
die Berufskrankheit, im Mittelpunkt.
Das BSG hat deren Voraussetzungen
in den letzten Jahren in mehreren Urteilen
neu geordnet. Ein gemeinsames
Schema...