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Ziele der Notfallversorgung bei Synkope

·         Sicherung der Diagnose Synkope in Abgrenzung zu anderen Ursachen der passageren Bewusstseinsstörung als Differenzialdiagnosen

·         Erkennen schwerwiegender oder lebensbedrohlicher Ereignisse im Zusammenhang mit der Synkope

·         Erkennen behandlungspflichtiger Sturzfolgen

·         Erkennen von Risikopatienten und Entscheidung der weiteren (stationären/ ambulanten) Behandlung und Abklärung

·         Differenzierung zum Krampfanfall und Sturz

·         Einteilung der Synkope auch anhand Anamnese bzw. Fremdanamnese

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden