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Behandlungsfehler-Begutachtung durch den MD Hessen

Medizinische Behandlungsfehler stellen ein relevantes Qualitätsproblem in der medizinischen Versorgung dar, mit oft fatalen Konsequenzen für die Betroffenen und zudem hohen Folgekosten. An die Begutachtungen anlässlich der Vermutung oder des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers werden deshalb inhaltlich umfängliche und formal spezielle Anforderungen gestellt. Daher ist beim Medizinischen Dienst Hessen in seiner Funktion als unabhängige und unparteiische Qualitätsinstitution innerhalb des Gesundheitswesens ein spezialisiertes Team etabliert. Die Begutachtung findet in aller Regel auf der Grundlage der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Unterlagen statt.

 

Eine offizielle Bundesstatistik zu Behandlungsfehlern oder Behandlungsfehlervorwürfen existiert allerdings nicht. Stattdessen gibt es die jährlichen statistischen Erhebungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK) sowie die Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Gutachten der Medizinischen Dienste (MD) vom Medizinischen Dienst Bund. Bei einer in den vergangenen Jahren recht konstanten Anzahl an Behandlungsfehlervorwürfen weist die BÄK-Statistik für 2024 etwa 4.100 und die der Medizinischen Dienste 2024 über 12.300 Fälle auf. Die Quote festgestellter Behandlungsfehler mit kausalem Schaden ist 2024 bei den Schlichtungsstellen und den Medizinischen Diensten praktisch identisch mit 26,7 % bei der BÄK und 26,8 % bei den Medizinischen Diensten.

 

Im Jahr 2024 entfielen 4,7 % der durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler auf sog. „Never Events“. Dabei handelt es sich um fehlerbedingte Schadenereignisse, die einerseits besonders folgenschwer sind und andererseits durch bekannte Maßnahmen zur Patientensicherheit (z. B. Checklisten, strukturierte Sicherheitsvorkehrungen) als vermeidbar gelten. Typische Beispiele sind Seitenverwechslungen bei Operationen oder intraoperativ vergessene Tupfer bzw. OP-Instrumente.

 

Die Begutachtungszahlen stellen allerdings nur einen Teil des zu vermutend erheblich um fangreicheren Fehlergeschehens dar, da – wie auch in anderen Ländern – von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist. Zudem gibt es Behandlungsfehler, die so eindeutig sind, dass sie auch ohne weitere Gutachten direkt von den Haftpflichtversicherungen reguliert werden. Auch diese Zahlen sind nicht bekannt.

 

Insgesamt ist die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler im Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungen/Arztkontakten jedoch sehr gering und besonders schwere Behandlungsfehler, insbesondere solche mit Todesfällen, werden durch den MD Hessen lediglich in Einzelfällen festgestellt, so die Autoren

 

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden