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Handbuch der Sterbehilfe

Kusch, Roger/ Hecker, Bernd,
3. Aufl. 2025, C.F. Müller,
ISBN 978-3-8114-6427-8,
232 Seiten, 59,-- Euro.

Das nunmehr in der 3. Aufl erschienene „Handbuch der Sterbehilfe“ von Kusch/Hecker ist gekennzeichnet durch eine gewisse Alleinstellung auf dem deutschen Büchermarkt. Die meisten anderen Werke mit ähnlichen Titeln, vgl. z. B. Wittwer, Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zum Suizid – Grundlagentexte zur ethischen Debatte, 2020, haben entsprechend dem Untertitel eine andere Ausrichtung, während das Handbuch von Kusch/Hecker die notwendigen Basisinformationen zu dem Thema darstellen will.

Die Relevanz des Themas folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020 (- 2 BvR 2347/15 u. a., BVerfGE 153, 182 ff.), in dem das BVerfG ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt und § 217 StGB „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt hat, sowie der immer noch fehlenden gesetzlichen Neuregelung.

Das Handbuch wendet sich an alle Interessierten, von Sterbewilligen über die praktisch betroffenen Berufsgruppen, wie insbesondere Ärzte und Juristen, bis zu Wissenschaftlern, die an dem Thema forschen. Diesen wollen die Autoren – beides Juristen – die notwendigen Informationen zur Beantwortung der Frage geben, welche Formen der Sterbehilfe sind derzeit (in Deutschland!) erlaubt und welche verboten?

Ausgehend von der rechtlichen Breite des Themas werden nach einer Einführung (S. 1- 48), die viele weiterführende Informationen z. B. zu verschiedenen Sterbehilfeorganisationen, Suizidmitteln/–methoden, statistischen Grundlagen usw. enthält, folgende Rechtsgebiete abgearbeitet: Verfassungsrecht (S. 49 – 82) , Strafrecht (S. 83 – 124), Polizei- und Unterbringungsrecht (S. 125 – 138), Berufsrecht für Ärzte und Apotheker (S. 139 – 146), Betäubungsmittelrecht (S. 147 – 164), Arzneimittelrecht (S. 165 – 178). Besonders hervorzuheben ist das letzte Kapitel „Suizidhilfe in der Praxis“ (S. 179 – 197), das klare Ratschläge, u. a. für Ärzte „keine Sterbehilfe in eigener Regie“, und Fallschilderungen enthält.

Formal besticht das Werk durch eine ansprechende Aufmachung mit einem klaren Schriftbild. Hinzukommen ein Sachverzeichnis und ein Abkürzungsverzeichnis, dennoch sollte der Gebrauch spezifischer Abkürzungen, wie z. B. „GL“ für „Grünes Licht“, angesichts der Breite der adressierten Leserschaft überprüft werden. Die Sprache wirkt gelegentlich etwas „schnodderig“, was andererseits – verbunden mit Seitenhieben z. B. auf den „Berliner Politikbetrieb“ – die Lesbarkeit erhöht.

Die Bedeutung des Themas für Ärztinnen und Ärzte allgemein sowie speziell medizinische Sachverständige liegt auf der Hand: Denn ohne deren Stellungnahmen oder Gutachten wird in vielen Fällen die letztlich wohl zu treffende juristische Entscheidung kaum möglich sein, von der praktischen Umsetzung des Suizidwunsches ganz abgesehen (vgl. letztens BVerfG vom 31.1.2025 – 2 BvR 1290/24 zum Antrag eines Strafgefangenen auf Verabreichung eines lebensbeendenden Medikaments durch einen Arzt; zum Strafvollzug siehe im Handbuch S. 57 ff.).

Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema seitens der Ärztinnen und Ärzte – auch um mittels ärztlicher Interessenvertretungen die Rechtsentwicklung zu beeinflussen – ist also angezeigt. Dazu liefert das Handbuch mehr als nur die notwendigen juristischen Basisinformationen. Seine Anschaffung kann daher nur allen einschlägig Interessierten nachhaltig empfohlen werden.

Prof. Dr. Peter Becker,
Vorsitzender Richter am
Bundessozialgericht a. D.,
Honorarprofessor der Universität Kassel