Die Therapie der rheumatoiden Arthritis (RA) soll unmittelbar nach gesicherter Diagnose beginnen, und zwar mit dem Ziel der Remission. Ist dies nicht erreichbar, wird zumindest eine geringe Krankheitsaktivität angestrebt. Neu geregelt sind vor allem die weiteren Behandlungsschritte bei unzureichendem Therapieerfolg, individuellen Risiken, ein kurzer Einsatz von Kortison-Präparaten und die kontrollierte Verringerung der Therapie bei anhaltender Remission.
„Die Leitlinie macht Therapieziele und Entscheidungspunkte im Behandlungsverlauf sehr konkret“, erklärte Leitlinienkoordinator Torsten Witte, Direktor der Klinik für Rheumatologie und Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover und Vorstandsmitglied der DGRh. Entscheidend sei, die erste Behandlung konsequent zu optimieren und sie bei ausbleibendem Erfolg rechtzeitig anzupassen.
Bei aktiver Erkrankung sollen Kontrollen alle ein bis drei Monate erfolgen. Bei anhaltender Remission können sich die Abstände der Kontrollen verlängern. Zeigt sich nach drei Monaten keine ausreichende Besserung oder ist das Therapieziel nach sechs Monaten nicht erreicht, soll der Rheumatologe die Behandlung ändern.
„Medikamente wie Biologika und JAK-Inhibitoren – letztere als Alternative, nachdem die individuellen Risiken sorgfältig abgewogen wurden – werden klarer als regelhafter nächster Behandlungsschritt eingeordnet“, erläuterte Leitlinienkoordinator Jan Leipe, Leiter der Sektion Rheumatologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, und Beiratsmitglied der DGRh.
Kortisonpräparate sollen rasch reduziert und in der Regel innerhalb von drei Monaten beendet werden. Nach dem Absetzen dieser Medikamente kann bei anhaltender Remission auch die krankheitsmodifizierende Therapie schrittweise verringert werden. Ein vollständiges Absetzen wird jedoch nicht empfohlen.
Erstmals enthält die Leitlinie zudem eine eigene Empfehlung zur RA-assoziierten interstitiellen Lungenerkrankung. Insbesondere bei fortschreitendem Verlauf sollen sich Rheumatologie und Pneumologie über Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle eng abstimmen.
„Die Leitlinie verbindet wissenschaftliche Evidenz mit klaren, praxistauglichen Behandlungspfaden“, betonte Ulf Wagner, Präsident der DGRh und Leiter des Bereichs Rheumatologie am Universitätsklinikum Leipzig. „Sie stärkt eine zielgerichtete, sichere und patientenzentrierte Versorgung – von der frühen Therapie bis zur sorgfältig abgewogenen Therapieanpassung und kontrollierten Verringerung.“
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden