Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA) vom 17. Juli 2025, dass gesetzlich versicherte Frauen, die an einem Lipödem leiden, zukünftig – unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung – unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion behandelt werden können, erstaunt in ihrer Schnelligkeit, erklärte Katja S. Mühlberg von der Medizinischen Klinik & Poliklinik V – Angiologie am Universitätsklinikum Leipzig auf dem 20. DGIM-Internisten-Update am 28. und 29. November 2025 in Wiesbaden.
Grundlage der Entscheidung vom 17. Juli 2025 waren erste Ergebnisse der vom G-BA veranlassten Erprobungsstudie LIPLEG, deren Daten jedoch auch Monate später noch in keinem wissenschaftlichen Journal publiziert wurden. Bemerkenswert sei zudem, dass uneingeschränkt Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt wurden, obwohl zur Sicherheitsanalyse keine Daten vorgelegt wurden und es verschiedene sehr problematische Aspekte bei dieser Studie gebe, so Mühlberg.
Für „echte“ Lipödem-Patientinnen sei die Entscheidung zwar ein Segen. Für „selbsternannte“ Lipödeme werden die Konsequenzen dieser Entscheidung jedoch für noch viel Diskussionsstoff sorgen und das Budget der GKV sprengen, wenn nicht sauber diagnostiziert werde.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden