Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, sodass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten, teilte die TK am 1. Juni 2026 mit. Dementsprechend gebe es sowohl bei den Verdachtsfällen als auch bei den später bestätigten Fällen neue Höchstwerte. Gleichzeitig geht sie von einer massive Dunkelziffer von unentdeckten Fällen aus.
TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas sagte dazu: "Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können. Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren."
Baas fordert unter anderem ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler. "Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage."
Für mehr Transparenz sei außerdem eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen notwendig. Baas kritisierte: "Angesichts der hohen Schadenssummen haben beispielsweise Versicherungen der Leistungserbringer kein Interesse daran. Das führt nicht selten dazu, dass die Versicherer auf Zeit spielen und die Opfer durch jahrelange Klagen unter Druck setzen." Gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit kämen die Opfer so schnell in wirtschaftliche Nöte und würden bei außergerichtlichen Vergleichen zu falschen Kompromissen gezwungen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden