Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
  • Home
  • Alle Artikel zum Thema Krankenversicherung

Alle Artikel zum Thema Krankenversicherung

© Charlie's - stock.adobe.com

Krankenversicherung kann Kosten für Behandlung in gemischter Krankenanstalt ablehnen

-

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, eine Kostenzusage für Behandlung in einer sog. „gemischten Krankenanstalt“ zu erteilen, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 23.11.2022 (AZ: 25 U 6359/22), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (Heft 23 vom 1. Dezember 2023, 74. Jg.) berichtet.

Kryokonservierung ab 1. Juli Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Gesetzlich Versicherte können ab dem 1. Juli 2021 vor einer potentiell keimzellschädigenden Therapie eine Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen in Anspruch nehmen.

SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung

-

U. Becker/ T. Kingreen

Kommentar, 7. Aufl. 2020, C. H. Beck, München, gebunden, 2716 S., 149 Euro, ISBN 978-3-406-75277-3

Die anzuzeigende Neuauflage des Becker/Kingreen, SGB V, erscheint in einer Zeit, in der „Corona“-bedingt die Gesundheit der gesamten Bevölkerung im Mittelpunkt staatlichen...

St. Hütt

Beurteilung stationärer Krankenhausbehandlung in der privaten Krankenversicherung

-

Zusammenfassung

Die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung richtet sich im Bereich der privaten Krankenversicherung (vorbehaltlich besonderer Regelungen in unternehmensspezifischen Versicherungsbedingungen) nach einer Gesamtabwägung der Umstände der Behandlung und nicht allein...

Psychiatrische Begutachtung und interkulturelle Kompetenz — aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)

-

Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
In gesetzlichem Auftrag stellt er sicher, dass medizinische und
pflegerische Leistungen des SGB V nach objektiven medizinischen
Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen...

Anforderungen an das Potenzial einer Untersuchungsmethode für eine Erprobung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Eine Untersuchungsmethode besitzt das "Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative", wenn ihr Nutzen weder eindeutig belegt noch ihre Schädlichkeit oder Unwirksamkeit festgestellt werden kann, die Methode aufgrund ihres Wirkprinzips und der bisher vorliegenden Erkenntnisse aber mit der Erwartung verbunden ist, dass sie eine effektivere Behandlung ermöglichen kann. Erforderlich ist ferner, dass die noch offenen Fragen in einer einzigen Studie geklärt werden können. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 18. Dezember 2018 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 11/18 R).

Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

-

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt (Aktenzeichen: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation an den Augen in der privaten Krankenversicherung

-

Urteil vom 29. März 2017 - IV ZR 533/15
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage-geldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin, die eine solche Operation erfolgreich hatte durchführen lassen, die Erstattung der dafür angefallenen Kosten in Höhe von rund 3.500 €.

Der Begriff der Behandlung in der privaten Krankenversicherung

-

Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) leisten nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wobei der Versicherungsfall mit der Heilbehandlung beginnt, d. h. der ärztlichen Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist. Zur Frage, wie der Begriff “Heilbehandlung“ definiert ist, macht das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 11.9.2015 (AZ: 20 U 211/14) grundsätzliche Ausführungen:

Die Mammareduktionsplastik als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Erwiderung auf dem Kommentar von Thomas Müller in MedSach-Heft 5/2015 242–243

R. Freudenstein

Nachdem ich im Rahmen des Leserforums
(MedSach 4/15, 192–95) eine kritische
Erwiderung auf den Artikel von
Carstens und Schröter (MedSach 2/15,
76-79) abgegeben hatte, kommentierte
nun Müller meinen Beitrag. Nach seiner
Ansicht ist das Begutachtungsproblem
der medizinischen Notwendigkeit
von Brustverkleinerungsoperationen
auf einen einzigen biomechanischen
Teilaspekt des Konzepts der symptomatischen
Makromastie zu reduzieren, nämlich
die Überforderung der Kompensationsmechanismen
der Rückenstreckermuskulatur.

Die Mammareduktionsplastik als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Kommentar zum Beitrag von Rüdiger Freudenstein in MedSach-Heft 4/2015, 192–195

Th. Müller

Carstens und Schröter (MedSach 2/15, 76–79) haben mit ihrer Veröffentlichung die Diskussion um die medizinischen Indikationen zur Mammareduktionsplastik (MRP) dankenswerterweise wieder sehr lebendig in Gang gebracht.

Die Mammareduktionsplastik als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Erwiderung aus Sicht eines MDK-Gutachters auf den Beitrag von Carstens und Schröter in MedSach-Heft 2/2015, 76–80

R. Freudenstein

Carstens und Schröter kommen in ihrem Beitrag im MedSach 2/2015 [1] zu dem Schluss, dass das auf Kostenträgerseite häufig angeführte Argument, ein Effekt der Mammareduktionsplastik (MRP) auf Beschwerden im Bereich des Haltungsund Bewegungsapparats sei bisher nicht durch valide Studien belegt, durch ihre umfassende Literaturanalyse widerlegt werden könne.

Keine Versorgung eines älteren Mannes mit einer Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Der typische männliche Verlust des Kopfhaares ist weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter ande-rem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), kann jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen.

Burnout-Syndrom — aus der Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

-

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird
das Burnout-Syndrom durch Konflikte
im Beruf bzw. am Arbeitsplatz
ausgelöst. Das Burnout-Syndrom
scheint zwar zunehmend, aber kein
Massenphänomen zu sein, und spielt
in den Arbeitsunfähigkeits-Statistiken
eine viel geringere Rolle, als es in
den Medien einnimmt....

Amtsermittlung versus Mitwirkung — aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen

-

Anhand der Daten des MDK Hessen
wird dargestellt, dass sich die Anteile
von Amtsermittlung und Mitwirkung
in den einzelnen Geschäftsbereichen
des MDK Hessen je nach Fragestellung
und gewählter Bearbeitungsform
stark unterscheiden. So ist im Geschäftsbereich
Pflege bei der Beurteilung
der...

Das professionelle Gutachten — Besonderheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Die professionelle Begutachtung und Beratung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgt auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage. Sie betrifft eine Vielzahl von Begutachtungsanlässen und hohe Auftragsvolumina. Das professionelle...

Die Bedeutung der ICF für den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung

-

Frühzeitig fand die Anwendung der biopsychosozialen
Betrachtungsweise eines
Gesundheitsproblems erweitert um den
Aspekt der Wechselwirkung zwischen
den Komponenten der Gesundheit das
Interesse des medizinischen Dienstes
der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die in der sozialmedizinischen...

Wandel der Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe

-

Die in spezifischen Servicezentren des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe durchgeführte -Fast-Track--Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit hat sich als Steuerungsinstrument seit Einführung im Jahre 1997 durch eine belegbare hohe Effektivität bewährt.
Diese hohe...

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

-

Die Pflegeversicherung hat sich als ein fester Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems etabliert. Rund zwei Millionen Pflegebedürftige erhalten monatlich Leistungen, pro Jahr machen diese rund 17,5 Milliarden Euro aus. Seit 2001 übersteigen die Ausgaben die Beitragseinnahmen. Die...

Qualitätssicherung in der Begutachtung - Herausforderung für Leistungsträger und Gutachter - aus Sicht der privaten Krankenversicherung

-

Begutachtungsanlässe in der privaten Krankenversicherung betreffen im Wesentlichen Fragen der medizinischen Not-wendigkeit, der Abgrenzung von nicht unter den Versicherungsschutz fallenden Leistungen, der prognostischen Beurteilung von Antragstellern mit Vorerkrankungen, der Beurteilung von...

Mehr Richtlinien versus mehr Ermessensspielraum in der Begutachtung - in der privaten Krankenversicherung

-

Begutachtungsanlässe, Fragestellungen und Methodik unterscheiden sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht
grundsätzlich von der Sozialversicherung. Sie beziehen sich i. w. auf die medizinische Notwendigkeit von Interventionen. Im Vergleich zum Sozialrecht
ist in der Privatversicherung...

Mehr Richtlinien versus mehr Ermessensspielraum in der Begutachtung - in der Krankenversicherung

-

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat gesetzliche Aufträge zur Begutachtung sowohl im Einzelfall wie in Grundsatzfragen.
Im wesentlichen sind sie in § 275 SGB V sowie § 18 SGB XI beschrieben. Zwar ist jeder Mensch und jeder Krankheitsverlauf anders; deswegen
benötigt jeder einzelne Patient...

Selbstverständnis des medizinischen Sachverständigen in neuen Strukturen - aus der Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

-

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat
bereits Erfahrungen mit neuen Strukturen: sie lassen sich im Vergleich der Merkmale
des früheren Vertrauensärztlichen Dienstes (bis 1988) mit denen des MDK (ab 1989)
recht konkret benennen. Die Antwort auf die Frage nach der Zukunft des MDK...