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Alle Artikel zum Thema Haftung

Dekubitus vermeiden: Verantwortlich ist der Arzt!

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Eine deutliche Zunahme von Haftungsfällen in jüngerer Zeit zeigt, dass verfügbare Dekubitus-prophylaktische Maßnahmen in Deutschland nicht ausgeschöpft werden, warnt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Thomas K. Heinz im Hessischen Ärzteblatt (86. Jg., Heft 6/2025 vom Juni 2025). Prävention und Therapie von Dekubiti können nicht allein der Pflege überlassen werden; die ärztliche Seite trägt die Verantwortung für entsprechende Maßnahmen.

Keine Haftung des Impfarztes bei Corona-Schutzimpfung während der Pandemie

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Im Rahmen der Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 haben die impfenden Ärzte und Mitarbeiter im Jahr 2021 in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne gehandelt. Die daraus resultierende Haftungsübernahme des Staates schließt Direktansprüche etwaiger Geschädigter gegen den impfenden Arzt aus, so der amtliche Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 19.6.2024 (AZ: 3 U 119/23; nicht rechtskräftig), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 17 vom 1. September 2024 (75. Jg., S. 1145-1147), berichtet.

B-R.Kern, M.Weidnitzer

Die Haftung des gerichtlich bestellten Gutachters

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Zusammenfassung

Die Haftung des vom Gericht bestellten Gutachters ist im deutschen Recht sehr restriktiv geregelt. Das hat sowohl historische als auch prozessökonomische Gründe. Die Rechtsprechung erleichtert die Haftung des medizinischen Sachverständigen nicht durch Gewährung vor Erleichterungen...

OLG Köln, Beschluss vom 8.11.2017 – 5 U 100/17 Schlagwörter: Sachverständiger – Haftung – unrichtiges Gutachten – Beurteilungsmaßstab – grobe Fahrlässigkeit – Facharztstandard

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Leitsatz:

Ein Gutachten ist unrichtig i.S.d. § 839a Abs. 1 BGB, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht, was z.B. der Fall ist, wenn der Sachverständige unrichtige Tatsachenfeststellungen trifft, fehlerhafte Schlussfolgerungen zieht oder herrschende Lehrmeinungen nicht berücksichtigt.

Selb...

Umfassende Haftung bei fehlender Aufklärung

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Die Bedeutung einer korrekten Aufklärung, zumindest jedoch einer Grundaufklärung, vor einem ärztlichen Eingriff betonte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28.5.2019 (AZ: VI 27/17, Celle), über welche die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet. Ohne eine Grundaufklärung über Art und...

Haftung des Gutachters für unrichtiges Sachverständigengutachten

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Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 30.08.2018 – III ZR 363/17, NJW-RR 2018, 1364




Der BGH hat die Revision einer Sachverständigen gegen eine Entscheidung des OLG Saarbrücken [1], der ein Urteil des LG Saarbrücken [2] vorangegangen war, zurückgewiesen.




Der Kläger verlangt neben materiellem...

Schutz und Haftung des ärztlichen Gutachters - aus juristischer Sicht

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Schutzbedürfnisse ärztlicher Sachverständiger lassen sich aus den
Ergebnissen der strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Überprüfung ihrer Tätigkeit
nicht herleiten. Die Gerichte neigen nicht dazu, mittelbar durch die rechtliche Überprüfung
ihrer -Gehilfen- rechtskräftig abgeschlossene Verfahren...

Schutz und Haftung des ärztlichen Gutachters

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Am Beispiel einer Kasuistik und von zwei Publikationen wird
die Forderung begründet, den Gutachter vor ungerechtfertigten Angriffen zu schützen.
Zwar ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung von Schäden,
die anderen durch eine Begutachtung bzw. ein Gutachten tatsächlich...