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B. M.J . Lampl, P. Becker

Unterschiedliche Definitionen von Kausalitätsbegriffen in der Begutachtung von Arbeits- und Dienstunfällen

Zusammenfassung Ein Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung und ein Dienstunfall im Beamtenrecht sind zwar ähnlich definiert, dennoch gibt es bei den Kausalitätsbegriffen beachtenswerte Unterschiede, die der Gutachter kennen sollte. Schlüsselwörter Arbeitsunfall – Dienstunfall – Kausalitätsbegriffe – Begutachtung MedSach 120 3/2024: 121 –122Different definitions of legal causality terms in the assessment of work or job-related accidents Abstract Work-related accidents in statutory accident insurance and job-related accidents in civil service law are defined similarly, but there are notable differences regarding the legal causality terms applied that the medical assessor should be aware of. Keywords work-related accident – job-related accident – legal causality terms – medical assessmentAnschrift der Verfasser: MedOR PD Dr. med. Benedikt M. J. Lampl Gesundheitsamt Regensburg Landratsamt Regensburg Altmühlstr. 3 93059 Regensburg Prof. Dr. jur. Peter Becker Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D. Honorarprofessor der Universität KasselBegrifflichkeiten Ein Arbeitsunfall wird in § 8 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB VII definiert als Unfall eines Versicherten „infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“. Gemäß § 31 BeamtVG ist ein Dienstunfall „ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung ode ...

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