W. Zschiesche1, D. Pallapies², S. Weidhaas², M. Forchert³, T. Brüning²Zusammenfassung
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 14.08.2024 mit Az L 2 U 438/16 entschieden, dass in diesem Fall eine BK 1108 anzuerkennen sei; in dem Fall lag eine toxisch bedingte Erkrankung durch Arsenverbindungen (BK 1108) vor. Das Bayer. LSG begründet dies mit dem Urteil des BSG vom 27.06.2023 mit Az B 2 U 8/21 R zur Frage einer BK 1301 (Erkrankungen durch aromatische Amine); es sieht eine Vergleichbarkeit dahingehend, dass in beiden Fällen vom Verordnungsgeber keine Mindestdosis als Anerkennungskriterium formuliert wurde; auf Basis des BSG-Urteils seien bereits geringste berufliche Einwirkungen zur BK-Anerkennung hinreichend. Das Bayer. LSG verkennt hierbei, dass es sich bei dem Urteil zur BK 1108 um eine deterministische Erkrankung handelte, wohingegen das BSG in seinem Urteil zur BK 1301 eine stochastisch verursachte Krebserkrankung zu beurteilen hatte. Für deterministische Erkrankungen liegen für eine Vielzahl von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz gut begründete Schwellenwerte vor, bei deren Einhaltung im Allgemeinen nicht mit dem Auftreten von Erkrankungen zu rechnen ist. Bei konsequenter Fortschreibung des Urteils des Bayer. LSG würde hieraus eine völlige Missachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu deterministischen Erkrankungen resultieren.
Schlüsselwörter Berufskrankheiten ohne vorgegebene Mindestdosis – stochastische Erkrankungen – deterministische Erkrankungen – Schwellendosen – wissenschaftliche Erkenntnisse
MedSach 122 4/2026: 232–233Annex: Incomparability of Occupational Disease Cases Lacking a Prescribed Exposure Dose — Stochastic versu ...
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Annex: Unvergleichbarkeit von BK-Tatbeständen ohne vorgegebene Einwirkungsdosis – stochastische versus deterministische Erkrankungen – Folgerungen des Bayer. LSG aus dem BSG-Urteil
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