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Warnung vor „Longevity-Infusionen“

Arzneimittel zur Infusion unterliegen in Deutschland einem strengen behördlichen Zulassungsverfahren. Nur wenn Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die Qualität nachgewiesen und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt wird, dürfen sie in den Verkehr gebracht werden. Dieser behördliche Nachweis ist bei „Longevity-Infusionen“ nicht erbracht; diese Infusionslösungen sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Sie werden u.a. zur „Stärkung des Immunsystems“ oder zur „Unterstützung der Leberfunktion“ eingesetzt.

Aufgrund der Zusammensetzung besteht insbesondere bei vulnerablen Personengruppen das Risiko von Hypervitaminosen, Hyperhydration und Störungen im Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt, so das BfArM. Zusätzlich bestehe das Risiko allergischer Reaktionen auf die nicht immer deklarierten verabreichten Substanzen, die in schweren Fällen auch zu einem anaphylaktischen Schock führen können.

Anmerkung aus gutachtlicher Sicht

Ergänzend anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass auch naturheilkundlich bzw. komplementär-/alternativmedizinische Ärzte nicht selten umfangreiche Infusionstherapien mit Bestandteilen, die oft nicht als Arzneimittel zugelassen sind, durchführen – häufig zur „Stärkung des Immunsystems“ oder nach dem Konzept der orthomolekularen Medizin wegen angeblicher (bei kritischer Prüfung nicht nachvollziehbarer) Mangelzustände. Eine medizinische Notwendigkeit für eine solche Infusionsbehandlung ist in aller Regel nicht zu erkennen.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden