Es handelt sich bei dem System Telegutachten® des IVM um eine gutachtliche Exploration unter Nutzung einer Internet-basierten Kommunikationsplattform, wobei die technische Plattform von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Technische Basis ist eine Tele-Sprechstunde über eine zertifizierte, verschlüsselte Punkt-zu-Punkt-Verbindung, vergleichbar mit Video-Sprechstunde, unter hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Von März 2023 bis Mai 2026 wurden im IVM mit der Telebegutachtung rund 250 Fälle mit ca. 400 Gesprächen bearbeitet, davon 94 % für die Krankentagegeldversicherung. Dabei handelte es sich um folgende Fachgebiete:
· Neurologie: 50%
· Psychiatrie: 8%
· Unfallchirurgie-Orthopädie: 17%
· Sozialmedizin: 11 %
· Sonstige (Internistisch, MKG u.a.): 13%
Ziele waren vorwiegen die Prüfung der Plausibilität der Arbeitsunfähigkeit sowie einer eventuellen Berufsunfähigkeit.
Insgesamt erwies sich diese ortsunabhängige, zeitnahe Begutachtung als gut geeignet für Verlaufsbeurteilungen (bes. nach Präsenzbegutachtung bei primärer Untersuchung) sowie für „sprechende Fächer“ und für sozialmedizinische Fragestellungen. Eher weniger geeignet war die Telebegutachtung dagegen etwa für Orthopädie/Unfallchirurgie.
Außerdem stellt die Telebegutachtung hohe Anforderungen an die Organisation, den Datenschutz und an die Kompetenz der Untersucher/Gutachter, betonte Hartel. Es handele sich dabei keineswegs um eine „billige“ Lösung aller Fragestellungen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden