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Sprunggelenkverletzungen optimal behandeln, um Folgeschäden zu vermeiden

Unzureichend behandelte Verletzungen des Sprunggelenks können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Daher gehört jede Sprunggelenkverletzung in fachärztliche Behandlung, um eine optimale, den Leitlinien gemäße Diagnostik und Therapie zu erreichen und Folgeschäden zu vermeiden, erklärte Benita Kuni, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie am Ortho-Zentrum Karlsruhe, auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vom 22. bis 25. Oktober 2019 in Berlin.

Das Sprunggelenk ist besonders verletzungsgefährdet, da bereits wenige Grad Abweichung von der normalen Gelenkstellung ausreichen können, um eine Verletzung auszulösen. Risikosituationen sind insbesondere Sprunglandungen, schnelle Richtungswechsel und das Laufen auf unebenem Gelände.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erfasste 2017 bei Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen 38 Prozent Verletzungen im Bereich des Knöchels und Fußes; davon waren 39 Prozent Zerrungen/Verstauchungen und 15 Prozent Brüche. Verletzungen des Fußes und Sprunggelenks machten 2017 insgesamt 18 Prozent aller Verletzungen bei Arbeits- und Wegeunfällen aus, davon entfielen 59 Prozent auf das obere Sprunggelenk. Bei den neuen Unfallrenten führten im Fußbereich ebenfalls die Sprunggelenkverletzungen mit 47 Prozent.

Allerdings liegen aus Deutschland keine umfassenden Zahlen zur Versorgung von Sprunggelenkverletzungen vor. In einer eigenen Untersuchung der Referentin wurde daher die Anzahl neu aufgetretener Sprunggelenkverletzungen anhand der Abrechnungsdaten der AOK Baden-Württemberg ermittelt, um einen Einblick in das diagnostische und therapeutische Vorgehen bei der ambulanten und stationären Versorgung zu erhalten: Über 60 Prozent wurden dabei von Fachärzten für Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie behandelt. Eine Arbeitsunfähigkeit ergab sich für 66 Prozent der Männer und 58 Prozent der Frauen. Bandagen oder Orthesen wurden bei 34 Prozent der Männer und 38 Prozent der Frauen verordnet.

Unzureichend oder unbehandelt können Sprunggelenkverletzungen häufig bleibende Beschwerden verursachen, wie zum Beispiel eine chronische Instabilität mit häufigem Umknicken, und schließlich in einer vorzeitigen Arthrose enden. Neben einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität kann das zu immensen Folgekosten, wiederholter Arbeitsunfähigkeit und sogar zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führen, warnte Kuni.

Das Risiko wiederholter Verletzungen kann zwar durch Tapes oder Orthesen gesenkt werden. Jedoch erlitten auch Patienten, deren Sprunggelenk vier Wochen so behandelt worden war, in einer Langzeitstudie in 23 Prozent eine erneute Verletzung. Bis zu 64 Prozent der Betroffenen haben drei Jahre nach einer Kapsel-/Bandverletzung des Sprunggelenks immer noch Beschwerden. 72 Prozent der am Sprunggelenk Verletzten waren nicht mehr in der Lage, ihr vorheriges Aktivitätslevel aufrechtzuerhalten.

Das Verletzungsausmaß sollte daher bereits im Rahmen der Erstversorgung minutiös untersucht und Vorverletzungen sollten erfasst werden, um weitere Behandlungsschritte umgehend einzuleiten (International Ankle Consortium), forderte Kuni. Dazu gehören bei Knochenbrüchen die operative Versorgung oder Ruhigstellung; bei weichteiligen Verletzungen wie der Kapsel-/Bandverletzung die Anlage einer ausreichend stabilisierenden, idealerweise geschnürten/adaptierenden semirigiden Sprunggelenkorthese für einen Zeitraum von mindestens fünf Wochen (gemäß der Leitlinie „Akute Außenbandruptur am oberen Sprunggelenk“, 2017). Eine mögliche Verletzung der Syndesmose der Knöchelgabel muss berücksichtigt werden.

Eine enge Vernetzung zwischen den Notfallambulanzen, den Hausärzten und den niedergelassenen Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie ist unabdingbar, um sowohl die umfassende Erstversorgung als auch die adäquate Anschlussbehandlung sicherzustellen, so Kuni. Die Überprüfung des Verlaufs und der Akzeptanz einer Hilfsmittelversorgung müsse engmaschig erfolgen, um Folgeschäden zu verhindern. Zur Vermeidung erneuter Verletzungen sollte eine Beratung über die Anwendung von Hilfsmitteln in risikoreichen Alltagssituationen und in beruflichen wie sportlichen Aktivitäten erfolgen.

■ G.-M. Ostendorf, Wiesbaden