Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung: „Mit den beschlossenen Änderungen kann das Personal deutlich einfacher als bisher stations- und settingübergreifend eingesetzt werden. Damit tragen wir den individuellen Behandlungskonzepten vieler Krankenhäuser besser Rechnung. Gleichzeitig fördern wir die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung von fachfremden Mitarbeitenden, die mit einer anderen Qualifikation bereits in den Kliniken beschäftigt sind als jene Berufsgruppen, die von der PPP-RL genannt werden. Als G-BA reagieren wir so auf veränderte Behandlungssettings und den aktuellen Fachkräftemangel. Zugleich haben wir darauf geachtet, dass die Änderungen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Die stations- und monatsbezogene Dokumentation entfällt künftig ersatzlos. Wir sichern eine qualitative und patientenzentrierte Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ab und schützen zugleich das Personal vor einer Überlastung. Es bleibt jedoch in der professionellen Verantwortung der Kliniken, alles zu tun, um Personal aufzubauen und zu halten. Der Fachkräftemangel darf nicht als genereller Freibrief gelten.“
Beispiele für Änderungen an der PPP-RL
Karin Maag weiter: „So wichtig dieser aktuelle Beschluss ist, er ist nur ein Zwischenschritt. Weitere Anpassungen zeichnen sich durch den heute auch abgenommenen ersten Evaluationsbericht zur PPP-RL ab. Er wird in die künftigen Beratungen einfließen. Von ihm erwarte ich mir wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Richtlinie und für eine moderne Personalbemessung.“
Inkrafttreten
Der Beschluss zur Anpassung der PPP-RL wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Datenübermittlung zum Nachweisverfahren
In einem weiteren aktuellen Beschluss hat der G-BA die Spezifikation zur EDV-technischen Aufbereitung der Dokumentation und der Datenübermittlung für das Erfassungsjahr 2026 angepasst. Die heute beschlossenen Änderungen an der PPP-RL sind hier noch nicht enthalten, werden aber zeitnah ergänzt.
Hintergrund:
Personalausstattung in der stationären Psychiatrie und PsychosomatikDer G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers seit 2020 in der PPP-RL qualitätssichernde Maßnahmen für die stationäre psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung fest. Mit personellen Mindestvorgaben gilt es eine möglichst gute Patientenversorgung abzusichern. Da es sich um Mindestanforderungen handelt, können die Einrichtungen in den Budgetverhandlungen vor Ort darüber hinaus gehen und mehr Personal vorhalten: um etwa eine leitliniengerechte Behandlung sicherzustellen oder personelle Ausfallzeiten auszugleichen. Nähere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Beschlüsse zu dieser PressemitteilungPersonalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2026
Freigabe zur Veröffentlichung des ersten Abschlussberichts des IGES Instituts GmbH: Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss