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Sehvermögen im Straßenverkehr im Alter oft eingeschränkt

Mit der Selbsteinschätzung ihrer Sehfähigkeit hat ein Teil der Autofahrer Probleme. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit 377 Personen: Während bei der Befragung 99,2 Prozent ihre Sehfähigkeit selbst als eher gut bis sehr gut einschätzten, fielen 16,4 Prozent beim Sehtest mit einer tatsächlichen Sehschärfe unter 0,7 durch. „Sie dürften so gar nicht mehr ohne weiteres am Steuer sitzen“, erläuterte Tost.

 

Auch bei einem Pilotprojekt der Polizei in Niedersachsen, das unter augenärztlicher Beratung der Medizinischen Hochschule Hannover durchgeführt wurde, musste bei mehreren Verkehrsteilnehmenden eine ärztliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit veranlasst oder sogar einzelnen die Weiterfahrt untersagt werden.

Deshalb ist es wichtig, Warnsignale häufiger Augenerkrankungen zu erkennen. „Ein typisches Anzeichen etwa für den Grauen Star [Katarakt] sind Störungen des Dämmerungssehens und erhöhte Blendempfindlichkeit“, erklärte Tost. „Betroffene fühlen sich bei Nachtfahrten zunehmend unsicher, sie fahren langsamer, sind schnell geblendet durch entgegenkommende Fahrzeuge oder bremsen zu spät, weil sie Stoppschilder nicht erkennen.“ Mit höherem Lebensalter verschlechtert sich die Nachtsehfähigkeit zunehmend.

Gleichfalls steigt mit dem Alter auch das Risiko für den Grünen Star (Glaukom), an dem acht Prozent der über 75-Jährigen erkranken. Die Augenerkrankung ist tückisch: Verkehrszeichen, andere Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrende verschwinden komplett aus dem Blickfeld – und tauchen plötzlich wie aus dem Nichts wieder auf. „Das Risiko von Unfällen mit lebensgefährlichem Ausgang steigt beim Glaukom immens an“, betonte Tost. „Deshalb raten wir zu regelmäßigen augenärztlichen Untersuchungen mindestens ab dem 60. Lebensjahr.“

Die Angst, gleich den Führerschein zu verlieren, ist häufig unbegründet. Denn in vielen Fällen lässt sich mit Sehhilfen, einer Operation oder geänderten Verhaltensweisen Abhilfe schaffen. „Beim Grauen Star etwa kann das die Empfehlung sein, auf Nachtfahrten nach Sonnenuntergang zu verzichten oder sich einem Linsentausch zu unterziehen“, erklärte Tost. In Grenzfällen raten die Augenärzte zu einer Tauglichkeitsprüfung, deren Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro privat übernommen werden müssen.

Klare Vorgaben existieren allerdings nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretenen Doppelbildern etwa in Folge eines Schlaganfalls, Bluthochdrucks oder bei Schilddrüsenerkrankungen: Eine solche plötzliche starke Sehverschlechterung bedingt gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zunächst Fahruntüchtigkeit. Nach einer Gewöhnungsphase und erneuter augenärztlicher Untersuchung kann frühestens nach 3 Monaten die Fahrtauglichkeit wiedererlangt werden – vorausgesetzt, das verbliebene Auge bzw. das verbliebene Gesichtsfeld erfüllen dann die Anforderungen, die in der FeV spezifisch für die verschiedenen Fahrzeugklassen gefordert werden.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden