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Risiken alternativmedizinischer Therapie bei Kindern

Während konventionelle Arzneimittel in Deutschland einem klar definierten Zulassungsregularium unterliegen, sind viele komplementärmedizinische Verfahren und Substanzen oft nicht einem zugelassenen Arzneimittel gleichzusetzen. Häufig handelt es sich z. B. um Nahrungsergänzungsmittel, die nicht dem Arzneimittelrecht unterliegen. Hieraus kann jedoch nicht grundsätzlich geschlossen werden, dass Sicherheitsaspekte nicht berücksichtigt sind; dies ist im Einzelfall für jedes einzelne Produkt/Verfahren zu prüfen, betonte Längler.

Zu schwerwiegenden lebensbedrohlichen oder gar tödlichen Folgen kann es bei der Anwendung von komplementären und alternativen Behandlungsmethoden bei Kindern vor allem dann kommen, wenn solche Behandlungsmethoden alternativ zu einer notwendigen konventionellen Behandlung eingesetzt werden. Dies muss auf jeden Fall vermieden werden. Voraussetzung dafür ist eine vorurteilsfreie und offene Kommunikation zwischen den Eltern und den behandelnden Ärzten.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

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