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Prostatakrebs: G-BA hält an PSA-Wert-Bestimmung bei der Behandlung fest – kein Einsatz in der Früherkennung

Grundlage dafür war ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), der das Schadenspotenzial höher gewichtet als den Nutzen. Danach kommt es beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen, d. h. es werden Prostatakarzinome entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Männern eigentlich nicht hätten behandelt werden müssen.  Diese Nutzen-Schaden-Bilanz hat auch dann Bestand, wenn es in einzelnen Fällen Vorteile – frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs – gibt.

Aussagekraft des PSA-Werts gering
Das PSA wird in der Prostata gebildet und in die Samenflüssigkeit abgegeben. Als PSA-Test wird die Messung der PSA-Konzentration im Blutserum bezeichnet. Der PSA-Wert ergibt sich aus der Balance, wie viel PSA ins Blut gelangt und wie schnell es abgebaut oder ausgeschieden wird. Von Mann zu Mann kann beides sehr unterschiedlich sein. Einen festgelegten Normalbereich des PSA-Wertes gibt es nicht. Deutsche Fachgesellschaften sehen allerdings in der Regel ab einem Wert von 4 ng/ml einen Klärungsbedarf. In der Regel wird eine Gewebeprobe entnommen (Biopsie).

Ein erhöhter PSA-Wert kann ein erster Hinweis auf Prostatakrebs sein, er kann aber auch viele andere Ursachen haben: eine Entzündung der Prostata, eine gutartige Vergrößerung der Prostata, eine Harnwegsentzündung. Auch vorangegangener Druck zum Beispiel beim Sport, Geschlechtsverkehr oder Untersuchungen können den PSA-Wert erhöhen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch ein normaler PSA-Wert keinen Prostatakrebs ausschließen kann, in seltenen Fällen kann der PSA-Wert trotz Prostatakrebs im normalen Bereich liegen.

Früherkennung: Alter wichtigster Risikofaktor für Prostatakrebs
Pro Jahr sterben in Deutschland etwa 14.000 Männer an den Folgen eines Prostatakrebses. Bei ihnen verändert sich die Vorsteherdrüse (Prostata) bösartig. Gemessen an der Neuerkrankungsrate stellt das Prostatakarzinom in Deutschland mit 23 Prozent aller Krebserkrankungen die häufigste Tumorerkrankung des Mannes dar. Als wichtigster Risikofaktor gilt das Alter. Prostatakrebs tritt überwiegend bei älteren Männern jenseits von 70 Jahren auf, Männer vor dem 45. bis 50. Lebensjahr sind hingegen kaum betroffen. Daher bietet der GKV-Leistungskatalog für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr eine Früherkennungsuntersuchung an, um eine Krebserkrankung der Prostata und des äußeren Genitals zu vermeiden. Basis dafür ist die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA.

Diese Früherkennungsuntersuchung umfasst u. a. eine gezielte Anamnese durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Inspektion der entsprechenden Hautareale, das Abtasten der Prostata vom After aus sowie eine anschließende Beratung zum Untersuchungsbefund. Die Bestimmung des PSA-Werts im Blut ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung, da die Aussagekraft bei gesunden Männern derzeit als zu unsicher eingestuft wird.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund
Die Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; KFE-RL) regelt die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, insbesondere zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, zur Dokumentation und Auswertung. Den Beratungsantrag zur Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des PSA-Werts hatte 2018 die Patientenvertretung gestellt.

In Deutschland läuft aktuell eine Studie (PROBASE), die darauf abzielt, eine risikoadaptierte Screeningstrategie zu entwickeln. Die Rekrutierung von fast 47.000 Männern ist abgeschlossen. Mit belastbaren Ergebnissen kann aber erst in einigen Jahren gerechnet werden. Bei entsprechenden Ergebnissen kann im G-BA erneut ein Beratungsantrag gestellt werden, die Bestimmung des PSA-Wertes in die Früherkennung des Prostatakrebses einzubeziehen. Antragsberechtigt sind die Trägerorganisationen des G-BA, die unparteiischen Mitglieder und die Patientenvertretung.

Die Bestimmung des PSA-Wertes ist Bestandteil der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 SGB V.

Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss

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