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Gefahren durch Vibration verhindern

Der Radlader im Außenbereich des Betriebs ruckelt auf dem Weg zur Abladestelle über Schlaglöcher, Erdhaufen und Unebenheiten im Untergrund. Der Fahrer in der Fahrzeugkabine wird dabei ordentlich durchgeschüttelt. Jede dieser Erschütterungen überträgt sich auf seinen Körper. Ähnliches geschieht bei Tätigkeiten mit Werkzeugen wie Winkelschleifern, Bohrmaschinen oder Stampfern, von denen sich Schwingungen auf Hand und Arm übertragen. Solche durch oder über Gegenstände auf den menschlichen Körper übertragenen, mechanischen Schwingungen heißen Vibrationen.

Zwei Arten der Vibration

Im Arbeitskontext werden zwei Arten von Erschütterungen unterschieden: „Bei Ganzkörper-Vibrationen, kurz GKV, vibriert der Untergrund, auf dem gearbeitet wird. Oder aber die Maschine oder das eingesetzte Fahrzeug selbst vibriert, aufgrund eines unebenen Untergrundes“, erklärt Dr. Christian Freitag, Leiter des Referats Vibration des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). „Die Vibration gelangt über Füße, Rücken oder – da es sich meist um sitzende Tätigkeiten handelt – über das Gesäß in den Körper.“

Wenn das Arbeitsmittel oder Werkstück, mit dem gearbeitet wird, vibriert und die Vibration über Hand und Arm in den Körper geleitet wird, dann ist die Rede von Hand-Arm-Vibrationen (HAV). Aus beiden Vibrationsarten können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, von Durchblutungsstörungen bis hin zu Bandscheibenerkrankungen. In schweren Fällen können sie bis hin zur langfristigen Arbeitsunfähigkeit führen.

Mögliche gesund­heitliche Folgen

  • von Ganzkörper-Vibrationen:
    Rückenschmerzen
    Durchblutungsstörung der Füße
    Gleichgewichtsstörungen, eingeschränkte Feinmotorik
    Verdauungsprobleme
    Hormonschwankungen, Funktionsstörungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane
    Beeinträchtigung von Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie Wohlbefinden
    Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (Berufskrankheit BK 2110)
  • und von Hand-Arm-Vibrationen:
    Schmerzen an Händen und Armen, Schulter und/oder Oberkörper
    Kribbeln/Taubheit in Fingern und Händen
    Einschränkungen des Tastsinns und der Beweglichkeit der Finger
    Durchblutungsstörungen (BK 2104)Knochen- und Gelenkerkrankungen (BK 2103)
    Nervenschädigungen der Hand (z. B. Carpaltunnel-Syndrom BK 2113) oder Gefäßschädigungen (BK 2114)
    Läsion der Rotatorenmanschette (BK 2117)
  • Belastung beurteilen – Gefahr erkennen
    Um Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten durch Vibrationen zu vermeiden, müssen Arbeitgebende den arbeitsplatzspezifischen Tages-Vibrationsexpositionswert fachkundig in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ermitteln und bewerten. „Dabei gilt es herauszufinden, wie viel Zeit am Tag Mitarbeitende Vibrationen ausgesetzt sind – und wie stark diese wirken“, erklärt Freitag. „Vereinzelt gibt es in Betrieben geschultes Personal, das mit normgerechten Schwingungsmessgeräten die Werte messen kann.“ Für gängige Geräte, Fahr- oder Werkzeuge können aber auch öffentliche Datenbanken und Werterechner genutzt werden, beispielsweise die Schwingungsdatenbank inklusive Rechner des IFA sowie die Datenbank (KarLA) vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg. „Auch in den Bedienungsanleitungen der Maschinen- oder Fahrzeughersteller stehen Angaben zur Vibrationsbelastung“, merkt der Experte an. 

    Sicherheitsbeauftragte (Sibe) können hier bei der GBU unterstützen, wenn sie einen Überblick über die genutzten Arbeitsmittel haben und zu entsprechenden Werterechnern Bescheid wissen. Dr. Christian Freitags Rat: Treten Spezialfälle auf, zu denen es keine bekannten Werte gibt, so sollten sich Betriebe an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. „Diese wiederum können dann das IFA beauftragen, entsprechende Messungen durchzuführen.“ Auf der Website des IFA finden sich auch externe Messstellen.

    Vibrationen reduzieren
    Beispiele für Schutzmaßnahmen:

  • Andere Arbeitsverfahren einführen (zum Beispiel Materialtransport per Förderband statt mithilfe beweglicher Maschinen).
    Oberflächengüte der innerbetrieblich genutzten Fahrwege überprüfen (auf Kanaldeckel, Schienen, Schwellen, Regenablaufrinnen, Schlaglöcher), gegebenenfalls andere Streckenführung wählen.
    Einwirkzeit der Vibrationen bei der Arbeit verkürzen.
    Auf vibrationsarme Maschinen und Werkzeuge umstellen (sofern es Alternativen gibt, oder vibrationsdämpfendes Zubehör).
    Fahrzeuge mit schwingungsdämpfenden Sitzen nutzen, (Beschäftigte müssen sie an eigenes Gewicht anpassen).
    Regelmäßige Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Reparatur und Reinigung) von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln.
    Prüfen, ob Mitarbeitende Arbeitsmittel angemessen nutzen.
  • Orientierungshilfen zu Messwerten in den Wertelisten der BAuA zum Download.

    Vibrationsexposition verringern

    Für passende Maßnahmen verweist Freitag auf die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Sie schreiben anhand eines Ampelsystems vor, welche Maßnahmen wann zu ergreifen sind: Werden Messwerte aus dem grünen Bereich eingehalten, sind gesundheitliche Risiken unwahrscheinlich. Beschäftigte müssen dennoch in der sicheren und ergonomischen Nutzung von Maschinen oder Werkzeugen geschult und unterwiesen werden. „Eine umsichtigere Fahrweise mit dem Stapler oder weniger Kraftaufwand beim Bedienen handgeführter Maschinen: Beides kann die Einleitung von Vibration vermindern“, so der Experte.

    Schwellenwerte beachten
    Wird ein gewisser Auslösewert und somit der gelbe Bereich erreicht, müssen technische und organisatorische Maßnahmen (gemäß dem TOP-Prinzip: technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen) eingeleitet werden, um die Vibrationsexposition zu vermeiden oder zumindest zu verringern. „Außerdem muss den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden“, ergänzt Freitag. Beim Überschreiten von Expositionsgrenzwerten und dem Eintritt in den roten Bereich sind intervenierende Sofortmaßnahmen zu treffen. Betroffene Beschäftigte müssen eine arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung erhalten. Doch so weit sollte es gar nicht erst kommen. Mit ihrem sicherheitssensiblen Blick können Sibe dabei helfen, die Vibrationswerte gering zu halten.

    Sicherheitsbeauftragte sollten außerdem darauf achten, dass intakte Arbeitsmittel eingesetzt werden, auch um stärkere Schwingungen durch Verschleiß zu vermeiden. Außerdem können sie passende Hilfsmittel recherchieren und Kolleginnen und Kollegen für die richtige Arbeitsweise sensibilisieren. Beispielsweise dafür, den Schwingsitz im Fahrzeug für eine ausreichende Dämpfungswirkung auf das eigene Körpergewicht einzustellen.

    Neben all den numerischen Werten darf nicht vergessen werden, dass Vibrationsrisiken bei der Arbeit oft mit anderen, eventuell verstärkenden Faktoren einhergehen: Kälte etwa kann bei Hand-Arm-Vibrationen die gesundheitlichen Folgen verstärken – das muss bei der GBU bedacht werden. Andere fordernde bis gefährliche Arbeitsbedingungen wie Lärm können zusätzlich belasten. Solche Faktoren haben unter Umständen Auswirkungen auf das körperliche oder psychische Wohlbefinden und damit auf die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Wie immer gilt also ein Rundumblick, um sichere Arbeit zu gewährleisten.

    Veröffentlichung auf Arbeit & Gesundheit, Geschrieben von: Dana Jansen