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Problematische Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie

Auf die Problematik einer Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie wird in in der Zeitschrift „Apotheken Umschau“ (Heft 1/2022) hingewiesen: Um Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anzubieten, muss der Therapeut weder Psychotherapie, Psychologie oder Medizin studiert noch eine sonstige geregelte Ausbildung absolviert haben, sondern lediglich einen Hauptschulabschluss vorweisen und eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen. Auch Berufskunde ist verzichtbar.

Jeder der rund 1.600 Heilpraktiker für Psychotherapie in Deutschland darf nach Bestehen der Prüfung beim
Gesundheitsamt auch bei schweren Erkrankungen wie Depressionen „in der Therapie alles anbieten, wovon man hofft, dass es den Betroffenen helfen kann“, erklärt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK). Selbst Astropsychologie oder Edelsteintherapie sind gängige Behandlungsansätze!

Zudem sind die Standards in der Berufsordnung wesentlich geringer als bei approbierten Psychotherapeuten. Bei Fehlbehandlungen oder Fehlverhalten können Heilpraktiker daher nur schwer rechtlich belangt werden.

Anmerkung:

Dass von Heilpraktikern nicht selten ausgesprochen dubiose, oft esoterische Behandlungsmethoden angewandt und berechnet werden, wofür dann – als vermeintlich medizinisch notwendige Heilbehandlung – eine Kostenerstattung durch privaten Krankenversicherungsunternehmen gefordert wird, kann der Referent aus eigener jahrzehntelanger Berufserfahrung bestätigen.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden