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Grundsätze der Begutachtung beim Post-COVID-Syndrom

So gibt es bisher keine Biomarker für Post-COVID. Auch können etwa die häufigen pneumologischen Symptome wir Luftnot oder Husten ganz verschiedene Ursachen haben und müssen differenziert abgeklärt werden. Gerade bei älteren Patienten, besonders bei Rauchern, sind zudem Vorerkrankungen zu berücksichtigen, die sich durch die Infektion mit SARS-CoV-2 verschlimmert haben.

Es handelt sich bei Post-COVID-Beschwerden typischerweise um eine Durchmischung neurologischer, sonstiger somatischer und psychosomatischer Probleme, wobei die Betroffenen selten nur ein Symptom aufweisen. Somit stellt sich die Frage, wer bei solchen Mischbildern die Begutachtung vornehmen soll.

Koczulla nannte folgende allgemeine Grundsätze für die Begutachtung:

·       Die Infektion mit SARS-CoV-2 ist im Vollbeweis zu sichern.

·       Erforderlich ist eine symptomorientierte Organdiagnostik.

·       Der Gutachter hat die (tages-)aktuelle Studienlage zu berücksichtigen.

·       Eine Nachbegutachtung nach 1 bis 2 Jahren ist oft sinnvoll und zu empfehlen.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden