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G-BA übernimmt aktualisierte STIKO-Empfehlung: RSV-Impfung auch mit mRNA-Impfstoff möglich

Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen schwere RSV-Erkrankungen

Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung haben seit Ende September 2024

- alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren,

- Versicherte mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Erkrankungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren  – ein solches erhöhtes Risiko besteht bei schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeinrichtungen.

Ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind, kann die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beurteilen. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Grundlage des Beschlusses zur Anpassung des Impfstoffanspruchs war die STIKO-Empfehlung vom 10. April 2025.

Beschluss zu dieser Fachnews

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“

Weiterführende Informationen

Informationen des RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV

Informationen des G-BA: Schutzimpfungen

Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss

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