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4,5% Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen – die Lösung für das Versorgungsproblem?

Die jetzt in Kraft tretenden Kürzungen werden voraussichtlich gravierende Folgen haben — nicht nur für die Patienten, sondern auch für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft.

 

Die KBV warnt zu Recht vor den Versorgungsauswirkungen. Nach Aussage von KBV-Chef Dr. Gassen ist nicht zu erwarten, dass eine Berufsgruppe, der man 4,5 % des Honorars entzieht, weiterhin wie bisher arbeitet oder die Leistungen steigert. Für einzelne Praxen – psychotherapeutische Praxen sind häufig kleine, eigenständige Unternehmen – bedeutet die Honorarkürzung, dass Therapeutinnen und Therapeuten im Monat zwischen 4,5 und 6 Arbeitsstunden mehr leisten müssten, um den Verlust zu kompensieren. Das entspricht rund zwei zusätzlicher Wochen Arbeit pro Jahr.

 

Um das Defizit kompensatorisch auszugleichen, böte sich eine Steigerung privatversicherter Patienten an. Eine solche Lösung belastet jedoch die gesetzlich Versicherten, indem sie den Zugang zur Psychotherapie weiter verschärft. In Baden-Württemberg bieten die Selektivverträge eine Alternative. Dies führt allerdings zur Auswahl der Patienten entsprechend ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Folge der geringeren Wertschätzung psychotherapeutischer Arbeit und der geringeren Einnahmemöglichkeiten ist außerdem eine sinkende Attraktivität der Niederlassung in ambulanten Praxen für Nachwuchskräfte, wodurch sich die Versorgungslage weiter zuspitzt.

 

Die Honorarkürzung spart der GKV einen Betrag von rund 224 Mio Euro ein. Diese Rechnung greift jedoch zu kurz, denn jeder investierte Euro in Psychotherapie spart bis zu 4 Euro an Folgekosten (3). Unversorgte oder verspätet versorgte psychische Erkrankungen führen zu längeren Therapien und vermehrten sowie verlängerten stationären Behandlungen.

 

Die volkswirtschaftlichen Folgen sind evident: Ein erheblicher Anteil von Arbeitsausfällen und rund 40 % aller Frühverrentungen gehen auf psychische Belastungen zurück (4). Laut OECD belaufen sich die Gesamtkosten psychischer Erkrankungen in Deutschland auf etwa 4,8 % des BIP (5). Ungeachtet der Kosten für das Gesundheitswesen und die gesamte Volkswirtschaft vermindert Psychotherapie ganz konkret persönliches Leid, reduziert Suizidrisiken, verhindert Dekompensation, verringert Selbst- und Fremdgefährdung und erhöht die Lebensqualität.

 

Ein interessanter Aspekt ist, dass die aktuelle Honorarkürzung die jährliche Mengenausweitung in der Psychotherapie kompensiert, da die Kosten für die Mengenausweitung und die Einsparung sich gegenseitig quasi aufheben. Man könnte interpretieren, dass die Therapeuten die von ihnen geleistete Mehrarbeit damit selbst finanzieren.

 

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bemängelt durchaus zurecht die unbefriedigende Versorgungssituation. Ob aber die Abwertung der Honorare, die sich auch als strukturelle Abwertung psychotherapeutischer Arbeit sehen lässt, tatsächlich zu einer besseren Patientenversorgung führen wird, erscheint doch ausgesprochen zweifelhaft.

 

 Quellen:
1. BPtK (2021) Nachfrage nach Psychotherapie im Lockdown um 40% gestiegen – Pressemitteilung; RKI (2025)
2. BPtK (2022) Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung; Hogrefe-Studie (2025)
3. BPtK (2023) Wirtschaftlicher Nutzen von Psychotherapie (Basis: WIdO & OECD-Daten); DPtV Report (2021)
4. BPtK (2021) Psychische Erkrankungen und Erwerbsminderung (Daten der DRV, Berichtsjahr 2021); Stiftung Deutsche Depressionshilfe (2026)
5. OECD-Bericht (Statista 2025)

Verfasst von: Katharina Rosina Mayer, Dipl.-Psych., Psychologische Psychotherapeutin (VT), Esslingen & Heidenheim