In welchen Punkten wurde das DMP Diabetes mellitus Typ 1 unter anderem aktualisiert?
Umsetzung der Aktualisierungen
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Hintergrund
Diabetes mellitus Typ 1 ist eine chronische Erkrankung des Stoffwechsels, bei der der Körper kein oder zu wenig Insulin produziert. Wenn der erhöhte Blutzuckerspiegel nicht ausreichend behandelt wird, können schwerwiegende gesundheitliche Folgen auftreten, wie etwa Erblindung oder Nierenversagen. Typ-1-Diabetes beginnt meist in der Kindheit, der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter.
Disease-Management-Programme, kurz DMP, sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Ziel ist eine möglichst gute medizinische Betreuung, um unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse in ein DMP einschreiben. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern einen entsprechenden DMP-Vertrag geschlossen hat.
Der G-BA prüft im Auftrag des Gesetzgebers, für welche chronischen Erkrankungen ein DMP entwickelt werden kann und legt die inhaltlichen Anforderungen daran in der DMP-Anforderungen-Richtlinie fest. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der G-BA, ob die DMP-Anforderungen noch dem aktuellen Stand der medizinischen Leitlinien entsprechen und passt sie bei Bedarf an.
Weitere Informationen, auch zur praktischen Umsetzung von DMP durch regionale Verträge, gibt es auf der Website des G-BA unter: Disease-Management-Programme
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 7 (DMP Diabetes mellitus Typ 1), der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) und der Anlage 24
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss