J. A. DaumZusammenfassung
Der Beitrag untersucht die Vorgaben der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der medizinischen Begutachtung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann KI-Anwendungen, die Sachverständige im Auftrag von Gerichten oder Behörden nutzen, als Hochrisiko-KI einzuordnen sind. Entscheidend ist nicht der Einsatz von KI als solcher, sondern ihre konkrete Funktion im Begutachtungsprozess: Sprachliche, organisatorische oder rein vorbereitende Hilfstätigkeiten sind anders zu bewerten als Systeme, die Befunde strukturieren, Gesundheitsdaten auswerten oder gutachterliche Schlussfolgerungen vorbereiten. Der Beitrag zeigt, dass insbesondere die Begutachtung im gerichtlichen und sozialverwaltungsrechtlichen Kontext erhebliche regulatorische Risiken begründen kann und Sachverständige je nach Einsatzweise als Betreiber oder sogar als Anbieter im Sinne der KI-VO anzusehen sein können.
Schlüsselwörter KI-Verordnung – medizinische Begutachtung – Sachverständige – Hochrisiko-KI – Betreiberpflichten – Anbieterpflichten
MedSach 122 4/2026: 203–213Requirements of the AI Regulation for Medical Assessment
Abstract
This article examines the requirements of Regulation (EU) 2024/1689 on artificial intelligence for the use of AI in medical assessments. It focuses on the question of when AI systems used by medical experts on behalf of courts or public authorities must be classified as high-risk AI systems. The decisive factor is not the use of AI as such, but its specific function within the assessment process: linguistic, organisational or merely preparatory assistance must be distinguished from systems that structure medical findings, evaluate hea ...
Bibliogr. Info (RIS)
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Vorgaben der KI-VO für die medizinische Begutachtung
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