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Zum Beitrag von Dresing K., Eyfferth, T, Gaidzik, P. W. et al., MedSach 118 1/2022: 10 ff: „Zur Diskussion: Konsentierte Synopse über Bemessungsempfehlungen für muskuloskelettale ­Verletzungsfolgen in der Privaten Unfallversicherung“:

Exakt vor einem Jahr haben Klemm und Wich die Abschaffung von Pauschalzuschlägen für Arthrosen und Endoprothesen für die Invaliditätsbemessung der privaten Unfallversicherung gefordert (MedSach 117 1/2021: 28ff). Der Unterzeichner hat dies in einem Leserbrief kritisiert – freilich ohne dass die Autoren deshalb von ihrem Standpunkt abgerückt wären (MedSach 117 1/2021: 72). Er ist dementsprechend erleichtert, dass nun Dresing und Kollegen diese Pauschalen in ihrem o.g. Beitrag, der für das deutsche Gutachtenwesen einen breiten Konsens darstellt, dennoch beibehalten. Schließlich sind sie wohlbegründet und deshalb ein integraler Bestandteil sowohl einer bisherigen als auch offensichtlich der zukünftigen Bewertung von Unfallfolgen.

Eine Schadensregulierung hat transparent zu sein – auch für die Betroffenen bzw. die Sachbearbeiter einer Versicherung. Eine von Klemm und Wich seinerzeit geforderte generelle Einzelfallbetrachtung öffnete der Willkür Tür und Tor – und überforderte zudem all jene, die nur gelegentlich einmal gutachtlich tätig sind bzw. diesbezüglich keine außerordentlich umfangreiche Expertise besitzen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Jürgen Hettfleisch
Darmstädter Str. 29
64331 Weiterstadt
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