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Editorial

Degenerative Veränderungen der Hüftgelenke gehören zu den häufigsten arthrotischen Veränderungen der Körpergelenke. Früher waren diese Koxarthrosen vorrangig die Ursache einer Immobilisierung im Alter, weswegen Versuche zu einem Ersatz der zerstörten Gelenke schon bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreichen. Heute implantierte Vollprothesen gehen in der bekannten Form auf die Entwicklungen in den 50er und 60er Jahren zurück.

Koxarthrosen können seit kurzer Zeit bei Nachweis einer adäquaten Belastung der Gelenke über die Zeit als Berufskrankheit nach Listennummer 2116 anerkannt und entschädigt werden. Die rechtlichen Grundlagen dieser Anerkennung werden im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Becker dargestellt. Die nachfolgenden zwei Beiträge von Spahn, Hartmann, Spallek, Braunschweig, Grosser, Ludolph, Meyer-Clement, Grifka, Hofmann und Klemm beschäftigen sich im ersten Teil mit dem Krankheitsbild der Koxarthrose selbst, weiter dann im zweiten Teil mit der Bewertung der in der BK-Verordnung genannten erforderlichen Belastung, der Abgrenzung konkurrierender Faktoren, den notwendigen Betrachtungen zur Kausalität und mit der abschließend resultierenden MdE-Bemessung.

Im vierten und abschließenden Beitrag dieser ersten Ausgabe des Jahrgangs 2023 wird untersucht, inwieweit sich der Erfolg einer bestimmten klinischen Behandlung statistisch aus medizinischen Gutachten erschließen lässt, da die Datensammlungen der Kostenträger zu Behandlungen zwar Angaben zu allgemeinen Komplikationen, zu Notwendigkeiten von Revisionseingriffen u.ä. enthalten, nicht aber zu diesem „klinischen Outcome“.

Hingewiesen sei an dieser Stelle noch einmal auf den seit letztem Jahr erscheinenden Newsletter dieser Zeitschrift. Die Redaktion bemüht sich, in diesem Newsletter regelmäßig auf aktuelle Informationen und Entwicklungen für die medizinische Sachverständigentätigkeit hinzuweisen. Ein Abonnement kann über unsere Website www.medsach.de erfolgen.

E. Losch, Frankfurt am Main