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Zweitmeinungsanspruch zu Wirbelsäuleneingriffen kommt in die Versorgung

Planbare Operationen an der Wirbelsäule
Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Mit der Ermöglichung einer Zweitmeinung für diese Operationen reagierte der G-BA auf Hinweise auf einen starken Mengenzuwachs zwischen 2006 und 2016 sowie auf regionale Unterschiede bei Eingriffszahlen an der Wirbelsäule, die sich nicht mit einer höheren Krankenlast erklären lassen.

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und Fachärzte
Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachrichtungen können die Genehmigung beantragen: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologie sowie (jeweils mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“) Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie.

Umfassende Informationen zum Zweitmeinungsverfahren sind auf der Website des G-BA zu finden:  Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss

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