Auch varikös veränderte Venen können ggf. noch als Bypass-Material für arterielle Rekonstruktionen verwendet werden. Noch nicht abschließend geklärt scheint aber zu sein, welche sonographisch fassbaren Veränderungen denn Saphena-Venen als Material für arterielle Bypässe unbrauchbar machen.
In Deutschland weit verbreitet ist die Regel, ausschließlich Saphena-Venen mit einem Mindestdurchmesser von 5 mm an den Messpunkten 3 cm und 15 cm distal der sapheno-femoralen bzw. 3 cm distal sapheno-poplitealen Junktion ablativ oder operativ zu behandeln. Hierdurch wird verhindert, dass refluxive, aber für eine Venenerkrankung letztlich wenig relevante, dünne Saphenavenen behandelt werden.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden