Unter dem Label „Umweltmedizin“ hat sich in Deutschland – neben wissenschaftlich fundierten Verfahren – eine Fülle von fragwürdigen komplementär- bzw. alternativmedizinischen Behandlungskonzepten etabliert, die nicht selten eine gutachtliche Beurteilung erforderlich machen.
So wurde dem Autor kürzlich von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Begutachtung der medizinischen Notwendigkeit der Fall einer 60 Jahre alten Versicherten vorgelegt, welche sich wegen verschiedener unspezifischer Beschwerden nach einer Impfung gegen SARS-CoV-19 vor 4 Jahren sowie aktuell wegen anhaltender Erschöpfung nach erneutem grippalem Infekt (ohne Sicherung der Diagnose COVID-19) zur „Blutwäsche“ in Behandlung begeben hatte. Ohne dass (nach den vorgelegten Unterlagen) eine gravierende organische Erkrankung erkennbar wäre, erfolgte durch einen Facharzt für Augenheilkunde [!], der ein „Zentrum für Klinische Umweltmedizin“ betreibt, eine Behandlung mit einer „OHTTA-Kombinationstherapie“, d. h. einer Kombination von Ozon-Hochdosis-Therapie (OHT) und Therapeutischer Apherese (TA) – mit Kosten von über 3.250,– Euro pro Sitzung!
Angeblich biete die Ozon-Hochdosis-Therapie, so behauptet der Augenarzt auf seiner Homepage, nicht nur eine Therapieoption für bestehende Erkrankungen, sondern sie habe auch präventive [!] Wirkungen, indem sie asymptomatische oder beginnende Gesundheitsprobleme angehe, bevor diese ausbrechen. Sie diene aus präventiv-medizinischer Sicht als hervorragende Investition für die Gesundheit.
Die Therapeutische Apherese ermögliche die Entfernung von Umweltgiften aus dem Blut, auch wenn die genauen Substanzen nicht bekannt [!] seien. Auch dieses Verfahren habe sich für viele Patienten als präventive [!] Maßnahme bewährt, um Umweltbelastungen vor dem Auftreten erster Symptome zu reduzieren und die Gesundheit zu erhalten.
Diese Behauptungen sind bei kritisch-gutachtlicher Beurteilung allerdings in keiner Weise nachvollziehbar. Tatsächlich handelt es sich offensichtlich um eine alternativmedizinische Behandlung ohne nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit, jedoch mit dem Risiko auch schwerer Nebenwirkungen. Eine medizinische Notwendigkeit für diese Behandlung ist nicht zu erkennen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden