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Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zur Diagnostik fetaler Entwicklungsstörungen

Drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft haben sich in Deutschland seit 25 Jahren bewährt und sind fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Diese Untersuchungen werden von allen 19 000 Gynäkologen durchgeführt und finden im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel statt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen neben der Anzahl der Feten und der Position der Plazenta Auffälligkeiten des fetalen Wachstums und der Fruchtwassermenge festgestellt werden.

 

Dabei ist die Ultraschalluntersuchung im zweiten Schwangerschaftsdrittel in Deutschland immer noch die Untersuchung, in deren Rahmen die meisten Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen erkannt werden. Dies ist vor allem darin begründet, dass die zu diesem Zeitpunkt schon fortgeschrittenere fetale Entwicklung es auch weniger geübten und weniger gut ausgestatteten Untersucher erlaubt, Besonderheiten zu erkennen und weitergehende Untersuchungen zu veranlassen.

Allerdings wird nur ein Bruchteil der jährlich 600 000 gesetzlich versicherten Schwangeren in Deutschland zu diesen weiterführenden Untersuchungen überwiesen und ein großer Teil der fetalen Entwicklungsstörungen bleibt somit bis zur Geburt unerkannt, kritisierte Berg. Dies sei umso bedauerlicher, als es für viele fetale Erkrankungen sehr gute vorgeburtliche Behandlungsmethoden gebe und die Wahl eines entsprechend erfahrenen und ausgestatteten Perinatalzentrums die Prognose des Neugeborenen entscheidend verbessern könne.

Aus gutachtlicher Sicht ist anzumerken, dass das Übersehen einer (prinzipiell erkennbaren und behandelbaren) Entwicklungsstörung bzw. Fehlbildung im Rahmen dieser Ultraschalluntersuchungen mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Ungeborenen zum Vorwurf eines Behandlungs- bzw. Befunderkennungsfehlers führen kann. 

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden