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Operationsindikation bei medikamentös therapierefraktärer Epilepsie

Die medikamentöse Therapie von Epilepsien ist in ca. 75 % erfolgreich, d. h. es kann eine gute Anfallskontrolle erreicht werden. Gelingt dies nicht, spricht man von medikamentös therapierefraktären Epilepsien, wenn rezidivierende Anfälle über mehr als ein Jahr auftreten.

Insbesondere wenn es sich in diesen Fällen um fokale Epilepsien, d. h. Epilepsien mit einem umschrieben typischen Anfallsursprung im Gehirn, handelt, können eine weitere (prächirurgische) Diagnostik und – je nach Ergebnis – auch eine epilepsiechirurgische Behandlung in Betracht kommen. Auch für nicht-fokale Epilepsien gibt es neurochirurgische Behandlungsverfahren, wie z. B. die Vagusnerv-Stimulation oder die Tiefe Hirnstimulation.

Der Stellenwert der Epilepsiechirurgie ergibt sich aus einer günstigen Balance von Operations-Risiko und dem Risiko unerwarteter oder kalkulierter Defizite einerseits und der Chance auf Anfallsfreiheit bzw. Symptomkontrolle andererseits. Mit erreichter Anfallsfreiheit erhofft man sich auch Verbesserungen der Leistungsfähigkeit, des sozioökonomischen Status und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (HRQoL), so Clusmann.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

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