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Mehr Schlichtungsanträge 2025 beim PKV-Ombudsmann

2025 gingen beim PKV-Ombudsmann 9.755 Anträge ein – ein Zuwachs von 2.864 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch bleibt das Beschwerdeaufkommen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten äußerst gering, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Für den Anstieg der Anträge im vergangenen Jahr gibt es gleich mehrere verschiedene Erklärungen. So verzeichneten die privaten Krankenversicherungsunternehmen seit dem Ende der Corona-Pandemie stark steigenden Leistungsausgaben. Diese gingen mit mehr Arzt-Patienten-Kontakten einher und führten zu erhöhtem Klärungsbedarf bei Abrechnungen.

Diese Entwicklung zeigt sich besonders deutlich bei Gebührenstreitigkeiten, die um 25 Prozent zugenommen haben (von 580 auf 723 Fälle). Gebührenstreitigkeiten ergeben sich dadurch, dass Ärzte bzw. Zahnärzte die Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) anders auslegen als die PKV. Die Probleme haben ihren Ursprung häufig darin, dass viele der erbrachten Leistungen nicht explizit in der seit langem veralteten GOÄ abgebildet sind und deshalb analog abgerechnet werden müssen.

Hier kann der Gesetzgeber im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit Abhilfe schaffen durch eine Reform der GOÄ, so der PKV-Verband. Einen entsprechenden gemeinsamen Entwurf von Ärzteschaft, PKV und Beihilfestellen liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat eine Reform noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

https://www.pkv-ombudsmann.de/w/files/pdf/taetigkeitsbericht2025.pdf

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden