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Gefährliche Augenverletzungen durch Fremdkörper nicht übersehen

Metallteilchen etwa, die beim Fräsen oder Bohren mit hoher Geschwindigkeit ins Auge geschleudert wurden, können sogar bis in das Innere des empfindlichen Organs vorgedrungen sein. „Sie wirken wie Projektile, welche die Horn- oder Lederhaut durchschlagen können – und dann nicht auf den ersten Blick sichtbar sind“, erklärte Frank G. Holz, Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Auge.  Solche penetrierenden Augenverletzungen seien immer ein Fall für die Notaufnahme und könnten selbst in der hausärztlichen Praxis nicht ausreichend behandelt werden. „Hier sind spezielle Untersuchungen und augenärztliche Expertise unerlässlich.“

Für den Fall, dass größere Splitter noch in der Hornhaut stecken, sollte ebenfalls so rasch wie möglich ein Augenarzt aufgesucht werden – und keinesfalls der Versuch gemacht werden, den herausragenden Fremdkörper selbst zu entfernen. Denn dieser verschließt die Lücke, die er geschlagen hat. Wird er unsachgemäß entfernt, besteht die Gefahr, dass das Auge noch stärker verletzt wird. „Jede penetrierende Augenverletzung muss als Gefahr für die Sehfähigkeit betrachtet und umgehend professionell mikrochirurgisch versorgt werden“, betonte Holz.

 Ein schwerwiegender Grund für nachträgliche oder anhaltende Reizungen sind tief ins Auge eingedrungene Fremdkörper, die nicht sofort entdeckt wurden. Diese müssen im Rahmen einer Operation entfernt werden.

Anmerkung:

Sollte eine gefährliche Augenverletzung nicht vom erstbehandelnden Arzt wie dem Hausarzt erkannt und der Patient zur (sofortigen) augenärztlichen Behandlung überwiesen werden mit der Folge eine bleibenden Sehbehinderung oder gar Erblindung, droht ein Arzthaftungs-Verfahren.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden