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G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy® nach

Im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hatte sich der G-BA intensiv mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy® Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem BMI über 30) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen. Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht.

Ein Wirkstoff – drei Fertigarzneimittel
Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy®, Rybelsus® und Ozempic®.

- Wegovy® ist – ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität – für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss. Deshalb kann Wegovy® auch nicht im jüngst vom G-BA beschlossenen DMP Adipositas berücksichtigt werden – der G-BA hat hier keinen Ermessensspielraum.

- Rybelsus®/Ozempic® sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen: Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich – die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.

Inkrafttreten
Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss zu dieser Meldung
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II: Semaglutid (Wegovy)

Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss

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